Ilona Hepp soll für vier Jahre ins Gefängnis

■ Staatsanwalt sieht Mordauftrag gegen Bruder bestätigt, Verteidigung sieht Hinweise für Komplott des angeblichen Mordopfers und fordert Freispruch

„Habgier“ auf das Millionenvermögen sowie „bodenlose Verachtung und abgrundtiefe Verachtung“ haben die ehemalige AL-Politikerin Ilona Hepp zum Mordauftrag gegen den eigenen Bruder getrieben – davon ist zumindest Staatsanwalt Verheyen überzeugt, der vier Jahre Haft fordert. Eine „nicht faßbare Oberflächlichkeit“, wertete die Hepp-Verteidigerin Margarethe von Galen sein Plädoyer und forderte gemeinsam mit den beiden anderen Verteidigern Freispruch. Ilona Hepp, 39, habe niemals versucht, ihren Bruder aus Habgier zu töten. Vielmehr sei es der Kunstwissenschaftler Nicolas Hepp, 43, gewesen, der die Teilung des mütterlichen Vermögens verhinderte, den Familienschmuck im Wert von 300.000 Mark entwendete und bislang nicht zurückgab. Verteidiger Hans-Joachim Ehrig verwies auf das psychiatrische Gutachten. Aufgrund eines Persönlichkeitsdefekts sei die hochintelligente Angeklagte (IQ 145) nicht in der Lage, über Monate hinweg eine zielgerichtete Mordplanung zu betreiben. Der Gutachter hatte auch nicht ausgeschlossen, daß der zu vielfältigen sexuellen Perversionen neigende Bruder Ilona Hepp regelrecht verfolgt habe. Im Verfahren hatte der Bruder durch falsche eidesstattliche Versicherungen und unwahre Angaben seine Glaubwürdigkeit verspielt. Die Angeklagte, die seit anderthalb Jahren in Haft sitzt, fühlt sich massiv von ihrem Bruder bedroht. Beide Geschwister, so hat der Prozeß ergeben, sind in eine unauflösbare emotional-katastrophische Beziehung verstrickt. Die oft verwirrt wirkende Angeklagte verwahrte sich unter Tränen gegen eine vom Gutachter zugestandene verminderte Schuldfähigkeit; daran ginge sie „kaputt“.

Der Staatsanwalt habe mit einem „Weichzeichner geschönt“, wenn er durchweg glaubhafte und fast „gläserne Zeugen“ vor Gericht gesehen haben will, kritisierte die Verteidigung. Tatsächlich habe sich die mit der „Killersuche“ beauftragte Zeugin L., von der Verheyen fast lyrisch zugab, sie sehe in „Geld einen Freund“, nach Ansicht von Frau Galen als „exzellente Lügnerin“ erwiesen. Die ehemalige Prostituierte und Freundin des Hepp-Bruders „macht für Geld alles“.

Für die Verteidigung steht fest, daß es der Angeklagten allein um die Wiederbeschaffung des vom Bruder geraubten Schmucks ging; dafür habe das Codewort „Abtreibung“ gestanden. Von einem Mord sei dagegen nie die Rede gewesen. Dies bewiesen auch die heimlich mitgeschnittenen Telefongespräche. Die Zahlung von 50.000 Dollar an einen „Killer“ sei kein Mordlohn gewesen, sondern sollte das angeblich bedrohte Leben von Frau L. retten. Diese betrachtete Ilona Hepp als Freundin. Dem steht die Aussage des vom Bruder geschickten Killers entgegen. Ilona Hepp habe eindeutig die Tötung des Bruders bei einem Unfall verlangt und dafür gezahlt. Das Urteil ergeht voraussichtlich Donnerstag. Gerd Nowakowski