Ist türkischer Honorarkonsul immun?

■ Landgericht weist AStA-Antrag gegen Karl Grabbe ab

Mit Hinweis auf die diplomatische Immunität hat das Bremer Landgericht den Antrag des AStA der Universität abgelehnt, mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Bremer Honorarkonsul der Türkei, Karl Grabbe, vorzugehen. Grabbe hatte während der Verschleppung der früheren AStA-Vorsitzenden Nulifer Koç durch türkisches Militär im Oktober eine Pressemitteilung verbreitet, in dem er behauptete, „daß der AStA der Uni Bremen in der Vergangenheit nicht nur die PKK finanziell unterstützte, sondern auch kontinuierlich Kontakte unterhielt“. Der AStA hatte daraufhin bei Gericht beantragt, dem Konsul diese Behauptung verbieten zu lassen. Seine damals angekündigten „Beweise“ hat Konsul Grabbe bis heute nicht vorgelegt.

Der Anwalt des AStA, Hans- Eberhard Schultz, hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Laut Schultz kann der Bremer Honorarkonsul für seine Presseerklärung keine diplomatische Immunität geltend machen.

Die Frage scheint auch in den Bremer Gerichten unterschiedlich gesehen zu werden. Im Gegensatz zum Landgericht hat das Oberlandesgericht einen Antrag von Nulifer Koç angenommen. Die ehemalige AStA-Vorsitzende will dem türkischen Konsul damit ebenfalls die Behauptung untersagen lassen, sie habe die PKK unterstützt. Ase