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Große Koalition – Großer Lauschangriff

Innenminister Kanther (CDU) will „breite politische Basis“ für den Einsatz von Wanzen in Wohnungen / Acht-Punkte-Katalog vorgelegt / Koalitionspartner FDP gerät unter Druck  ■ Aus Bonn Hans Monath

Eine große Koalition von Sicherheitspolitikern der CDU und der SPD übt nun Druck auf die FDP aus, ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung für den Großen Lauschangriff aufzugeben.

Gestern veröffentlichte Innenminister Manfred Kanther (CDU) ein Acht-Punkte-Papier für eine „Abhör-Regelung auf breiter politischer Basis“, das er als „Kompromißvorschlag“ bezeichnete. Danach soll das Abhören von Wohnungen im Rahmen der Strafverfolgung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, nannte den an die Adresse der Liberalen gerichteten Vorschlag Kanthers eine „gute Gesprächsgrundlage“ für die Vorbereitung einer notwendigen Grundgesetzänderung. Seine Partei könne den Vorschlag im Grundsatz mittragen.

Im einzelnen schlägt der Innenminister vor, einen Katalog von schweren Straftaten zu erstellen, zu deren Verfolgung Abhören von Wohnungen möglich sein soll. Gewährleistet werden soll der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts und ein „Beweisverwertungsverbot“ für beiläufig erfaßte Daten, die sich nicht auf Katalogstraftaten beziehen.

Anordnen soll den Wanzeneinsatz im Regelfall ein Richter, in Eilfällen aber soll ein Staatsanwalt entscheiden, die richterliche Genehmigung nachträglich erfolgen. Nach Abschluß der Aktion soll der Verdächtige benachrichtigt werden. Alle Dienststellen sollen über ihre Abhörmaßnahmen jährlich berichten. Die Sozialdemokraten hatten sich bereits im November für den Großen Lauschangriff ausgesprochen. Im Gegensatz zu Kanther wollen sie Abhöraktionen sowohl von einer parlamentarischen Kontrollkommission als auch von einem Richterkollegium genehmigen lassen. Einer notwendigen Änderung des Artikels 13 wollen sie nur unter der Voraussetzung zustimmen, daß auch Artikel 14 (Schutz des Eigentums) geändert wird, um die Beschlagnahmung kriminell erworbenen Vermögens zu erleichtern.

Gemeinsam mit der FDP kann die CDU ihre Vorstellungen zur Verbrechensbekämpfung jedoch nicht durchsetzen. Nach dem Koalitionsvertrag nämlich dürfen die Christdemokraten keinen Gesetzesvorschlag einbringen, der mit dem Koalitionspartner nicht abgesprochen ist.

FDP-Sprecher Hans-Rolf Goebel sagte gestern, die Erklärung von Innenminister Kanther schaffe keine neuen Fakten. Die FDP werde sich an einer öffentlichen Diskussion um den Großen Lauschangriff nicht beteiligen, da ihre Haltung bekannt sei.

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