Angolaner sollen bleiben dürfen

■ Nächste Woche wird Ausländerausschuß über versteckte Flüchtlinge reden / Grüne wollen Abschiebestopp erwirken

Am nächsten Mittwoch wird im Ausländerausschuß des Abgeordnetenhauses das Thema der versteckten angolanischen Flüchtlinge in Berlin behandelt. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne will einen sofortigen Abschiebestopp beschließen lassen, was nach dem Ausländergesetz möglich ist. Denn nach Paragraph 54 kann jedes Bundesland zunächst für sechs Monate im Alleingang eine solche Regelung verabschieden.

Der Haken dabei allerdings: Nach sechs Monaten muß die Innenministerkonferenz über eine Verlängerung entscheiden – und die wird einen generellen Abschiebestopp nicht akzeptieren, sondern auf den halbseitigen Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November hinweisen.

Dort steht, daß Abschiebungen nach Angola „weiterhin“ über den Flughafen Luanda möglich sind und die Benutzung dieser Route „kein besonderes Risko“ darstellt. „Abschiebungshindernisse im engeren Sinne für das von der angolanischen Regierung kontrollierte Staatsgebiet sind nach übereinstimmenden Beurteilungen der hiesigen EG-Vertretungen nicht gegeben“, heißt es in dem wenige Zeilen langen Expertenbericht aus Bonn. Auf Grund dieser wenigen Zeilen hatte Innensenator Dieter Heckelmann kurz vor Weihnachten beschlossen, das im November vereinbarte inoffizielle „Stillhalteabkommen“ aufzuheben. Im Klartext: Nicht nur den 15 von Kirchengruppen versteckten Flüchtlingen droht die Abschiebung, sondern nach Beendigung der Aslyverfahren weiteren 170 Menschen.

Zwischen dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes und den Berichten von Nichtregierungsinstitutionen über die Situation im Bürgerkriegsland Angola „klafft eine riesige Diskrepanz“, meinen übereinstimmend die ausländerpolitischen Sprecher von SPD und FDP. Thomas Seelig von der FDP wird deshalb „vermutlich“ dem Abschiebestoppantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zustimmen. „Allerdings mit Bauchschmerzen“, sagt er. Lieber wäre ihm eine Einzelfallprüfung, „denn was nützt eine Abschiebeschonzeit von sechs Monaten, wenn Innenminister Kanther anschließend die Flüchtlinge in das Bürgerkriegsland schickt“. Anita Kugler