Abschiebung droht

■ Ausreise nach 25 Jahren verlangt

Berlin (taz) – Fast ein Vierteljahrhundert leben Stojan und Milanka Ivanovski bereits in Deutschland. 1968 kamen beide als „Gastarbeiter“ aus dem ehemaligen Jugoslawien. Knapp die Hälfte ihres bisherigen Lebens haben sie mittlerweile hier verbracht. Hier wurde 1970 ihr Sohn Azo geboren. Doch spätestens bis zum 10. Januar sollen sie nun Deutschland verlassen haben. So will es das Landratsamt Heidelberg, das den beiden 50jährigen Eheleuten andernfalls mit Abschiebung droht.

Nach 25 Jahren in Deutschland könnten Stojan und Milanka Ivanovski eigentlich längst deutsche Staatsbürger sein – so wie ihr Sohn es bald sein wird. Aber der Aufenthalt des Ehepaares hat einen Schönheitsfehler. 1985 ging die Familie für zwei Jahre zurück ins heimatliche Mazedonien, um den Großvater zu pflegen. Als sie 1987 zurückkam, war das bisherige Aufenthaltsrecht verwirkt. Was die Ivanovskis nicht wußten: Sie hätten alle halbe Jahr in die BRD reisen und sich dort beim Einwohneramt melden müssen.

Mit Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht versuchten die Ivanovskis, die Abschiebung zu verhindern. Ohne Erfolg. Nur der Petitionsausschuß des Stuttgarter Landtags könnte verhindern, daß die Familie Wohnung und Arbeit aufgeben muß, den inzwischen erwachsenen Sohn in Heidelberg zurücklassen und in ein Land zurückkehren muß, das in den letzten 25 Jahren gerade mal zwei Jahre lang ihr Zuhause war. Ve