UKE-Strahlen-Patientin unter Druck gesetzt?

■ Klinik dementiert, daß Kranke zur Rücknahme ihrer Klage aufgefordert wurde

Versuchen Ärzte der Uniklinik Eppendorf (UKE), KrebspatientInnen von ihren Schadensersatzklagen abzubringen? Dies behauptet jedenfalls der Hamburger Rechtsanwalt Wilhelm Funke. Eine Patientin mit Lymphknotenmetastasen sei bei einer Nachuntersuchung in der Radiologischen Abteilung von einem Arzt angesprochen worden, „ob sie die Klage gegen das UKE nicht zurücknehmen wolle, sie bekäme sowieso kein Geld“. So legte die Frau den Vorgang Funke schriftlich dar. Ein Vorwurf, dem der kommissarische Leiter der Strahlenabteilung, Professor Thomas Herrmann, allerdings „ganz energisch wiederspricht“.

Die Patientin G. war 1991 im UKE bestrahlt worden und anschließend dort auch regelmäßig zur Nachuntersuchung erschienen. Im Oktober 1993 wurde ihr Fall als Schadensfall in der Wissenschaftsbehörde gemeldet, weil die Patientin immer noch unter Schmerzen, Schlafstörungen, Schluckbeschwerden und starken Sehstörungen leidet. Bei dem anschließenden Nachsorgetermin im Dezember soll sie der Arzt wie beschrieben auf ihre Klage angesprochen und ihr auch ein Gespräch mit dem Chefarzt angeraten haben. Verwundert äußert sich Frau G. in ihrem Schreiben auch über ein weiteres Telefonat. Ende Dezember habe sie derselbe Mediziner wiederum angerufen und wollte ihr einen Termin zur Augenuntersuchung geben. Frau G.: „Ich kann es gar nicht glauben, daß das UKE sich nach zweieinhalb Jahren für meine Augen interessiert.“

Nach den Informationen Funkes wurde nicht nur die Patientin G., sondern auch ein weiterer Mann im UKE auf seine Klage hin angesprochen. In einem offenen Brief an Wissenschafssenator Leonhard Hajen und den ärztlichen Direktor des UKE, Heinz-Peter Leichtweiß, erhebt der Anwalt den Vorwurf, daß die Verantwortlichen „es offensichtlich versäumt haben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Mitarbeiter im UKE die Nachuntersuchungen nicht dazu mißbrauchen, Patienten von ihrem selbstverständlichen Recht der Überprüfung ihres Falls abzuhalten“.

Dieser Anschuldigung widerspricht Professor Herrmann jedoch heftig. In dem beschriebenen Fall, so betonte er gestern, habe man alle Versuche gemacht, um den möglichen Schaden exakt zu dokumentieren. Das Thema Schadensersatz ließe sich in Gesprächen nicht generell ausschließen, und schon gar nicht per Anweisung verbieten – zumal viele Patienten ihre Ärzte von selber auf diese Fragen ansprächen. „Der Abteilung jedoch eine patientenfeindliche Strategie zu unterstellen ist abwegig“, so Herrmann. Sannah Koch