"Horrorfick-Geschichte" nicht erfunden

■ Bewährungsstrafe für sexuellen Mißbrauch eines elfjährigen türkischen Jungen / Der Angeklagte gehört zu einer Gruppe, die sich öffentlich zur Pädophilie bekennt

Mit einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung wegen sexuellen Kindesmißbrauchs in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen endete gestern der Prozeß gegen einen 26jährigen Arbeitslosen. Nach wochenlanger Beweisaufnahme war die Strafkammer davon überzeugt, daß der Angeklagte versucht hat, in der Badewanne mit dem elfjährigen Türken Achmed den Analverkehr durchzuführen (die taz berichtete).

Selten war der Kulturunterschied zwischen Opfer und Täter so kraß wie in diesem Verfahren. Der 11jährige Achmed entstammt einer streng moslemischen Familie. Nacktheit ist für diese so ein großes Tabu, daß kleine Jungs selbst in heimischer Badewanne eine Hose tragen müssen. Der Angeklagte Stefan H. und viele seiner Freunde im Zuschauerraum mit punkig gefärbten Haaren gehören dagegen einer Gruppe an, die Pädophilie gutheißt. In den Broschüren, die sie anläßlich des Prozesses verteilten, geben sie sich als „Kinderrechte-Bewegung“ aus, die über ein „Kinder- und Jugend-Infotelefon“ in Kreuzberg erreichbar ist. In Wirklichkeit ist die Gruppe ein Ableger der für freien Sex zwischen Erwachsenen und Kindern eintretenden Indianerkommune Nürnberg.

In dem Prozeß kämpften Stefan H. und seine Verteidigerin Felicitas Selig verbissen um einen Freispruch, indem sie den kleinen Achmed als unglaubwürdig darzustellen versuchten. Der Junge war im April '93 von zu Hause abgehauen und zwei Nächte bei dem Angeklagten und dessen Freuden in einer Wohnung in der Reichenberger Straße geblieben. Daß er von dem Kind später des sexuellen Mißbrauchs bezichtigt worden war, stellte Stefan H. als eine „Horrorfick-Geschichte“ dar, die Achmed aus Angst vor einer Bestrafung zu Hause erfunden habe.

Verurteilt wurde Stefan H. wegen einer von insgesamt drei angeklagten Taten. Für die Kammer stand fest, daß er Achmed in der Badewanne sexuell mißbraucht hatte. Aus anderen Prozessen wisse das Gericht, daß „Männer, die sich gern mit kleinen Jungen abgeben, Badefeste inszenieren“ und sich durch das Abseifen der Kinder sexuell aufputschten, so Richter Handke. Daß sich Achmed die Geschichte ausgedacht habe, sei ausgeschlossen. Das Kind sei zwar „recht schwierig“, verfüge aber nicht über die dafür erforderliche Phantasie. Zu gunsten von Stefan H. wertete das Gericht, daß er nicht vorbestraft ist und keine Gewalt anwendete. Nachteilhaft sei für ihn allerdings, daß er sich einem „Umfeld“ zurechne, daß „solche Dinge mit minderjährigen Kindern“ für zulässig halte. plu