Mängel und Rechtsverstöße

■ Datenschutzbeauftragter ist unzufrieden mit dem Strafvollzug

Unzufrieden mit dem Strafvollzug zeigte sich gestern auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Herrmann Schrader: Er monierte in seinem Tätigkeitsbericht „schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel“ bis hin zum „Rechtsverstoß“ in den Haftanstalten.

Nach den Schilderungen Schraders scheint es die Justizbehörde mit dem Datenschutz in den Anstalten nicht sonderlich ernst zu nehmen: Da stapeln sich die intimen Personen- und Krankenakten der Gefangenen in unverschlossenen Umkleide-Räumen, wandern unkontrolliert durch die Hände jedes Anstaltsmitarbeiters, verschwinden spurlos und werden dann später höchstbietend an die Insassen verkauft. Früher sei es sogar vorgekommen, so Schrader, daß die Gefangenen zu Sortierarbeiten dieser Akten herangezogen wurden.

Doch nicht langwierige Diskussionen, sondern erst die Ankündigung der Datenschützer, eine förmliche Beanstandung auszusprechen, schien die Justizbehörde zur Abhilfe der Mißstände motiviert zu haben. Als Minimalsofortmaßnahme verordnete Schrader zunächst eine Aktenüberwachung (Einführung von Ausleihkarten) und die Lagerung in verschlossenen Räumen.

Ein weiterer „bedenklicher“ Punkt: die strikte Weigerung der Behörde, den Strafgefangenen Einblick in die eigenen Personalakten zu gewähren. Ein eindeutiger Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das selbstverständlich auch für Strafgefangene gelte, wie Schader betont. Diese Frage werde man mit der Behörde noch klären müssen, aber „vielleicht sollte ein Gefangener sich das Recht auf Akteneinsicht erklagen“, so der Tip des obersten Datenschützers.

Generell beklagte Schrader, daß sich die Entwicklung zum Gläsernenen Menschen 1993 auffällig beschleunigt habe. Er plädiere daher vehement für die Einführung des Datenschutzes als Grundrecht in das Grundgesetz. sako