Keine Chance für Bundesadler mit RAF-Stern

■ Polizei beschlagnahmte umstrittene T-Shirts während einer Demonstration

Schwupps, weg waren sie, die T-Shirts und Kapuzenpullis, auf denen sich Bundesadler und RAF- Stern paaren. Beschlagnahmt von der Polizei. Die Ordnungshüter rückten Hans-Georg Lindenau zu Leibe, als er am Rande der Gedenkdemonstration für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht T-Shirts mit dem eigenwilligen Aufdruck verkaufen wollte. Für die Herren in Grün war sofort klar: Verstoß nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

Lindenau staunte nicht schlecht. Denn in seinem Kreuzberger Kopierladen „M99 – Gemischtwaren mit Revolutionsbedarf“ liegen die T-Shirts mit dem geteilten Symbol neben allerlei weiteren Utensilien wie beispielsweise Broschüren, Aufnähern und Büchern schon seit 1991 aus. Es hätte mindestens schon zehnmal in den letzten zwei Jahren, so Lindenau, Ladendurchsuchungen wegen des Verdachts auf „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ gegeben. Doch bei keiner dieser Durchsuchungen wurden die vermeintlich anrüchigen Kleidungsstücke beschlagnahmt. Inzwischen kleiden die T-Shirts womöglich schon zahlreiche BerlinerInnen.

Vorlage für die Paarung von Bundesadler und RAF-Symbol war eine Broschüre des sogenannten marxistischen GNN-Verlages, Köln. Seit 1987 prange dieses Zeichen auf der Titelseite, sagt Lindenau, und niemals wurde es bisher beanstandet. Nun befürchtet er, daß ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Seine Sorge ist berechtigt. Carlo Weber, Oberstaatsanwalt bei der Berliner Abteilung für Staatsschutz, erklärte gegenüber der taz, daß solche Fälle zur Prüfung an den Generalbundesanwalt weitergeleitet werden. Lindenaus Fall hätte gute Chancen, an die Berliner Staatsanwaltschaft zurückzugehen. Erst dann würde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch die Fälle von zwei Trägern eines Lindenau- Shirts würden zur Zeit in Karlsruhe geprüft. Olaf Bünger