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: Spot-Streit beigelegt

Hamburg (taz) – Nach über zweieinhalb Jahren Rechtsstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem NDR und Astrid Dieckmann- Schrader in dieser Woche überraschend außergerichtlich beigelegt worden. Damit wird die Frage, ob die Rundfunkassistentin bei der Ausstrahlung von rechtsradikalen Wahlspots die Mitarbeit verweigern durfte, höchstrichterlich ungeklärt bleiben. Dieckmann- Schrader hat ihre Klage vor dem Bundesarbeitsgericht zurückgezogen. Im Gegenzug sicherte ihr der Sender zu, die 1991 erteilte Abmahnung, gegen die sie mit Unterstützung der IG Medien durch die Instanzen geklagt hatte, aus ihrer Personalakte zu entfernen. Dies sei inzwischen geschehen, bestätigte Dieckmann-Schrader. Nach Auskunft von NDR-Justitiar Werner Hahn war dem NDR an einem Vergleich mit Dieckmann-Schrader gelegen, um im Superwahljahr 1994 keine falsche Front im eigenen Haus zu haben.

Wie berichtet hatte der Sender zuvor eine harte Linie gefahren, war damit aber zunehmend unter Druck geraten. Daraufhin hatte Intendant Jobst Plog nach außen die – bisher allerdings erfolglose – Initiative gestartet, künftig die Öffentlich-Rechtlichen generell von der Verpflichtung zu kostenloser Wahlwerbung zu entbinden, um damit auch die Spots der Rechtsradikalen loszuwerden. Den NDR- Mitarbeitern, die sich mit Dieckmann-Schrader solidarisierten und vergangenen Sommer im Hinblick auf die Hamburger Bürgerschaftswahl massenhaft Arbeitsverweigerung avisiert hatten, falls sie zur Verbreitung rechtsradikaler Spots herangezogen würden, hatte Plog dennoch arbeitsrechtliche Sanktionen angedroht. Tatsächlich waren jedoch Konflikte à la Dieckmann-Schrader damals peinlichst vermieden worden, indem man unter anderem Dienstpläne vorsorglich änderte. Für die Zukunft will Justitiar Hahn nun mit Gewerkschafts- und Belegschaftsvertretern die im September noch stillschweigend geübte Praxis in einer für alle akzeptablen Regelung festklopfen. Den Hörfunk- und Fernsehschaffenden soll, so Hahn, die (rechtlich ohnehin kaum faßbare) „Gewissensprobe“ erspart bleiben, ohne daß der hehre, in diesem Punkt ungeliebte Staatsvertrag ins Wanken gerät.Ulla Küspert