Für Kriegsflüchtlinge

■ FDP-Abgeordnete starten Initiative für die Rechte von Bürgerkriegsopfern

Bonn (taz) – Das sei nichts anderes als eine „Nullnummer“, klagt Guido Westerwelle in einem Brief an seine Parteifreunde. Gemeint: der Paragraph 32a des Ausländergesetzes, der, wie im Zuge der Asylrechtsänderung versprochen, einen besonderen Rechtsstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge fixiert. Der FDP-Bundesvorständler kündigte gestern mit den FDP-Bundestagsabgeordneten Burkhard Hirsch und Ulrich Irmer eine Initiative an, um aus dem beschlossenen Gesetz ein wirkliches Recht zu machen.

Die Mehrzahl der rund 350.000 Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die sich nach Schätzungen des Innenministeriums im Lande befinden, warten bisher vergeblich auf diesen Schutz. Denn vor das Recht für die Flüchtlinge hat der 32a trickreich das Einvernehmen zwischen Bund und Ländern gestellt. Und was absehbar war, ist eingetreten: Seit das Gesetz in Kraft ist, streiten Bund und Länder sich ausdauernd darüber, wer zu zahlen hat.

Guido Westerwelle kennt aus seiner anwaltlichen Praxis die Folgen für die Betroffenen. Mindestens den „Geist des Waffenembargos“ verletze die Bundesrepublik, wenn sie Kriegsdienstverweigerer aus dem Kososvo in die serbische Armee zurückschiebt, meinte Westerwelle. Entwürdigend sei es, wenn vergewaltigte Frauen im Asylverfahren darlegen müßten, daß sie nicht Opfer einer ganz üblichen, sondern einer besonderen, ethnisch motivierten Gewalttat geworden seien. Besonders empört hat der Anwalt registriert, daß das Abschiebeverbot des Landes Nordrhein-Westfalen für Kosovo- Albaner nicht durch den Bundesinnenminister verlängert worden ist.

Doch die liberalen Gegenmittel sind schwach. Eine gemeinsame Resolution der Koalitionspartner im Bundestag, der „hoffentlich die SPD zustimmt“ (Hirsch), soll der Bundesregierung den Rücken stärken. Eine deutliche Forderung an den Bund, der jede Kostenverantwortung von sich wegschiebt, wollen die Liberalen jedoch nicht stellen. tib