Asyl: kaum Geld, viel Bürokratie

■ Umsetzung des neuen „Asylbewerberleistungs-Gesetzes“ intern kritisiert

Nur noch 80 Mark Bargeld bekommen AsylbewerberInnen pro Monat im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Bremen. Außerdem steht ihnen ein Kleidergutschein in Höhe von bis zu 40 Mark monatlich zu. Doch schon, wenn sie um Erstattung von Fahrtkosten bitten, blitzen sie ab. Damit fällt Bremen sogar noch hinter die sowieso schon ausgesprochen kargen Regelungen des seit dem 1.11.93 bundesweit geltenden neuen „Asylbewerberleistungs-Gesetzes“ zurück.

Zumindest an dieser Frage der Fahrtkostenerstattung wird im Sozialressort inzwischen gearbeitet. Doch in der vergangenen Woche konnte dem „Ratschlag Ausländerintegration“, einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe, noch keine konkrete Regelung präsentiert werden. „Es werden wohl von der Aufnahmeeinrichtung im Einzelfall BSAG- Fahrscheine ausgegeben und anschließend mit dem Sozialamt abgerechnet werden“, meint Gertrud Janzer-Bertzbach, im Sozialressort mit diesem Problem betraut. Die Fahrtkosten würden aber auch dann nur für unabwendbare Behördenbesuche, nicht aber für die Konsultation eines Anwalts oder Arztes gewährt.

Auch die Übernahme ärztlicher Behandlungskosten ist für AsylbewerberInnen nicht mehr gesichert. „Das hängt von der Formulierung des Arztes ab“, weiß Janzer-Bertzbach aus der Praxis. Zulässig sei nach dem neuen Gesetz nämlich nur die Erstattung von Kosten für akute, nicht aber für chronische Krankheiten.

Einzelne Asylbewerber hatten auch von Schwierigkeiten bei der Einlösung ihrer Kleidergutscheine berichtet. Die großen Innenstadtkaufhäuser allerdings akzeptieren die Gutscheine, „obwohl wir dann rund vier Wochen auf das Geld warten müssen“, so der Organisationsleiter bei Karstadt, Laderer. Man nehme die Gutscheine aber sehr genau. Laderer: „Wenn da ,ein Hemd im Wert bis zu 60 Mark' steht, dann verkaufen wir dafür keine Hose.“

Die haarkleine Kontrolle der Sozialhilfe für AsylbewerberInnen führe natürlich „zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand“, sagt Janzer-Bertzbach. Genau quantifizieren ließen sich diese Mehrkosten bislang noch nicht. Zusätzliches Personal stünde den Sozialämtern für diese Aufgabe aber auf jeden Fall nicht zur Verfügung.

Keinen Zweifel läßt das neue Leistungs-Gesetz daran, daß AsylbewerberInnen kein Recht auf den Besuch von Deutschkursen haben. Der „Ratschlag Ausländerintegration“ regte denn auch an, Deutschunterricht außerhalb dieses Gesetzes auf Bremer Kosten anzubieten. Lapidar heißt es dazu im Protokoll der Arbeitsgruppe: „Die Senatorin für Ausländerintegration verweist auf die finanzielle Lage des Landes Bremen und bittet die Anwesenden, dies bei der Ausarbeitung von Vorschlägen nicht unberücksichtigt zu lassen.“ Ase