Westgehalt für Ostberlinerin

Eine kirchliche Mitarbeiterin, die früher im Ostteil Berlins gelebt und gearbeitet hat, muß nach ihrem Wechsel in den Westteil von ihrem Arbeitgeber nach westlichem Tarif bezahlt werden. Das hat ein Arbeitsgericht in erster Instanz in einem Verfahren entschieden, das die seit 1992 in Westberlin tätige und inzwischen dort auch lebende Frau angestrengt hatte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles müsse nun die Leitung der berlin-brandenburgischen Kirche darüber entscheiden, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werden solle.