SPD verlangt weniger Druck auf Schwangere

■ Gegenentwurf zum Paragraph 218 vorgestellt

Bonn (taz) – Für die vom Verfassungsgericht geforderte Neufassung des Abtreibungsrechts liegen nun zwei Gesetzentwürfe vor. Während derjenige der SPD bereits Dienstag von der Fraktion gebilligt wurde, tagten FDP- und Unions-Fraktion erst gestern abend. Die Entwürfe, die Uta Würfel (FDP) und Inge Wettig-Danielmeier (SPD) gestern vorstellten, differieren vor allem in drei Punkten. Die SPD kritisiert, die Beratungsvorschriften des Koalitionsentwurfs setzten die Frau unter Druck. Würfel dagegen verwies darauf, daß der Entwurf eine „ergebnisoffene“ Beratung festschreibe. Die SPD verlangt ein Leistungsgesetz zur Finanzierung von Abbrüchen für bedürftige Frauen und setzt höhere Einkommensgrenzen an als die Koalition, die eine Finanzierung nur bei Einkommen unter der Sozialhilfegrenze vorsieht.

Ausdrücklich enthält der Koalitionsentwurf eine Strafrechtsbestimmung auch für das familiäre Umfeld einer Schwangeren – mit dem Argument, das Verfassungsgericht fordere das. Der SPD-Entwurf dagegen will lediglich den Nötigungsparagraphen 240 des Strafgesetzbuches erweitern. Christina Schenk unterstrich gestern für Bündnis 90/Die Grünen die Forderung nach Streichung des 218 und legte einen Katalog von Mindeststandards vor, die das neue Gesetz berücksichtigen sollte. tib

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