: 218-Entwurf zugestimmt
■ Mehrheit für Koalition scheint gesichert
Bonn (taz) – Nach der Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion kann von einer Bundestagsmehrheit für den Entwurf der Koalition zum Abtreibungsrecht ausgegangen werden. Die Unions-Abgeordneten befaßten sich am Mittwoch abend erstmals mit dem Vorschlag, den ihre Unterhändler mehrere Monate mit der FDP diskutiert hatten. Daß sich eine Mehrheit der Fraktion dem Gesetzesvorhaben anschließen würde, galt schon vor der Sitzung als sehr wahrscheinlich, da sich die Verhandlungsführer auf die stille Billigung des Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schäuble (CDU) und des CSU- Landesgruppenchefs, Michael Glos, stützen konnten. Sicher war aber auch, daß eine Reihe von Unions-Abgeordneten den Koalitionsentwurf nicht mittragen würde. Denn das neue Abtreibungsrecht folgt streng den Maßgaben des Karlsruher Richterspruchs von 1993, der den fraktionsübergreifenden Kompromiß von 1992 zwar an vielen Punkten moniert, im Kern aber bestätigt hatte: Er gesteht die Fristenregelung zu.
Ungefähr 30 Abgeordnete aus der Union haben sich nun während der Sondersitzung gegen diesen Entwurf ausgesprochen und werden dem Gesetz demzufolge auch im Bundestag nicht zustimmen. Die engagierten Redner der dreieinhalbstündigen Debatte kamen aus den Reihen der Gruppe um den Abgeordneten Herbert Werner, der 1992 abweichend vom Mehrheitsentwurf der Union einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, der sogar die Indikationsregelung der Union verwarf. Diesem „Lebensschützer“-Entwurf hatten seinerzeit immerhin 104 Unionsabgeordnete, rund ein Drittel, zugestimmt. Dem Gruppenantrag für die Fristenregelung mit Beratungspflicht hatten damals 32 Jastimmen aus der Union zur Mehrheit verholfen.
Die Fraktion forderte lediglich in einem Punkt, bei der embryopathischen Indikation, Nachverhandlungen mit der FDP. Doch dürfte Uta Würfel, die federführende FDP-Politikerin für den Koalitionsentwurf, das Ergebnis der Fraktionssitzung mit Erleichterung aufgenommen haben. Wenn es bei dieser Zahl von Neinstimmen aus der Union bleibt (aus der FDP wird Dieter Julius Cronenberg gegen den Entwurf stimmen), findet das Gesetz eine Mehrheit im Bundestag. Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag über das Gesetz beschließen, das Anfang Februar eingebracht werden soll. Spätestens nach der dritten Lesung im Bundestag steht aber die Verständigung mit der SPD an. Das Gesetz muß nämlich durch den Bundesrat. Tissy Bruns
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