Ungültige Stimmen

Der Verfassungsausschuß der Hamburger Bürgerschaft will noch einmal die ungültigen Stimmen bei der Wahl zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen im September 1993 überprüfen lassen. In mehreren Wahllokalen wurden extrem viele ungültige Stimmen festgestellt, in einem lagen sie sogar bei 35 Prozent. Außerdem soll die Nichtzulassung der rechtsradikalen Republikaner in Bergedorf und deren rechtliche Auswirkungen auf die Wahl in den Bezirken Nord und Harburg überprüft werden.