■ Achtstellige Abfindungssumme für 14jährigen Jungen
: Jacko noch lange nicht schuldig

Santa Monica/Berlin (AFP/taz) – Ob das wohl die vorläufig letzte Schlagzeile um den angeblichen sexuellen Mißbrauch des 14jährigen Jordan Schwartz durch Michael Jackson bleiben wird? Auf den für den 21. März anberaumten Zivilprozeß können nun alle warten, bis sie schwarz werden; er ist vorerst gestorben. Jackson und das vermeintliche Opfer haben sich am Dienstag abend außergerichtlich geeinigt. Der Sänger zahlte dem Jungen, wie das Flüstern aus eingeweihten Kreisen lautete, einen achtstelligen Betrag. Dieser dagegen soll sich damit verpflichtet haben, keine weitere Äußerung mehr zu den Anklagepunkten zu machen. Nach kalifornischem Recht dürfen Opfer sexueller Gewalttaten nicht zu einer Aussage gezwungen werden, auch wenn bereits Anschuldigungen gemacht wurden.

Beide Seiten zeigten sich über das Ergebnis der Verhandlungen äußerst zufrieden. Laurence Feldman, der Anwalt des 14jährigen, meinte, er sei „sehr erfreut über die Einigung“, und wies außerdem darauf hin, daß Michael Jackson dabei bleibe, unschuldig zu sein. Er (Jackson) ziehe außerdem seine Behauptung zurück, die Vorwürfe hingen mit einem Versuch von Jordans Vater zusammen, von ihm 20 Millionen Dollar zu erpressen. Johnny Cochran, einer der Rechtsvertreter Jacksons, betonte weiterhin ausdrücklich, daß die außergerichtliche Vereinbarung zwischen Jackson und Jordan Schwartz in keiner Weise ein Schuldeingeständnis bedeute. Er sagte klar, Michael Jackson habe stets seine Unschuld beteuert, und das tue er auch weiterhin.

Auch wenn sich jetzt scheinbar alles zum Guten gewendet hat und alle Beteiligten, wenn auch nicht gerade sauber, aber immerhin betont glücklich aus diesem Schmuddelstück hervorgehen, könnten die weiteren Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen im ungünstigsten Fall noch unklar bleiben. Die eidlichen Aussagen der Angestellten, die Feldman im Laufe der vergangenen Monate ans Licht gezerrt hat, bleiben noch bestehen. Sofern der Junge sich jedoch an die Vereinbarung hält und auf die Zeugenaussage verzichtet, kann von einem Ende der Ermittlungen ausgegangen werden.

Jacksons Anwalt begründete die außergerichtliche Einigung damit, daß der durch den ganzen Medienrummel der vergangenen Monate arg strapazierte Star sein Leben und seine Karriere nicht weiter durch wilde Gerüchte zerstören lassen wolle. Larry Feldman hofft darauf, daß beide Beteiligten sich nun von dem „emotionalen Trauma“ der letzten Monate erholen können, an dem in erster Linie die bösen Hetzkampagnen der Medien schuld seien.

Da schon seit Tagen über eine finanzielle Einigung zwischen Jacko und dem Jungen die Rede war, war das Gedränge vor dem Gerichtsgebäude in Santa Monica groß. Schon am Morgen wurde es von Journalisten und Fans umlagert. Nach aktuellen Umfragen war die Reaktion der Bevölkerung auf die außergerichtliche Einigung gespalten: Die Hälfte sah darin eine Art Schuldeingeständnis und Beweis dafür, daß Reiche sich von solchen Anschuldigungen freikaufen könnten. Die andere Hälfte hielt zu ihrem Popstar mit der geheimnisvollen Hautkrankheit und äußerte Verständnis dafür, daß er ein Leben mit diesen Schlagzeilen nicht länger habe ertragen können. Die außergerichtliche Vereinbarung zwischen ihrem Idol und Jordan Schwartz würde eher für Jacksons Unschuld sprechen. Die Behauptung des Knaben, sexuell mißbraucht worden zu sein, habe von Anfang an darauf abgezielt, ordentlich abzusahnen. Möge Jacko also Trost aus den Fans ziehen, die ihm mit ihren Plakaten die Treue hielten: „Michael, wir lieben dich“, und „Wir glauben Dir“. -Knie-