Rückkehr in Würde und Sicherheit?

■ Ab März schickt die Schweiz Flüchtlinge aus Sri Lanka in ihre Heimat zurück / Dürftiger Schutz / Andere Länder Westeuropas wollen dem Beispiel folgen

Delhi (taz) – In einem Notenaustausch haben die Schweiz und Sri Lanka die Rückkehr von srilankischen Flüchtlingen vereinbart. Die Schweiz ist damit der erste westliche Staat, der durch den Abschluß eines Abkommens eine Rückkehr „in Würde und Sicherheit“ sicherzustellen glaubt. Ein erster Versuch von Rückführungen durch die Niederlande war vor zwei Jahren gescheitert.

Die erste Gruppe von Flüchtlingen wird im März in Sri Lanka erwartet. Angesichts der großen Zahl tamilischer Asylbewerber in der Schweiz ist anzunehmen, daß es sich dabei in der Mehrzahl um Angehörige dieser Volksgruppe handelt. Eine Minderheit bilden die Singhalesen, die im Gefolge der gewaltsamen Säuberungswellen gegen die extremistische JVP- Partei in den späten achtziger Jahren ihre Heimat verlassen hatten. Das Abkommen sieht keine Rehabilitierungspflicht – finanzielle oder technische Hilfe für die HeimkehrerInnen – der srilankischen Regierung vor. Es setzt also stillschweigend voraus, daß die Rückkehrer noch über eine soziale Infrastruktur verfügen, in welcher sie sich eingliedern können.

Für jene, welche nicht an ihren ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren können, wird die Regierung in der Nähe des Flughafens von Colombo ein Empfangszentrum einrichten, welches durch das srilankische Rote Kreuz betreut wird. Sri Lanka verpflichtet sich, die Neuankömmlinge nicht gegen ihren Willen in Gebiete zu senden, welche noch nicht „gesäubert“ sind. Dies dürfte bedeuten, daß die Rückkehrer, auch die meisten der Tamilen, irgendwo im Süden, besonders in und um Colombo, unterzukommen suchen werden. Der Vertrag kann als Test für den Willen der srilankischen Regierung angesehen werden, die Rückkehrer nicht einer politisch motivierten Diskriminierung oder gar Verfolgung auszusetzen. Ein Ausweis mit den Adressen der Schweizer Botschaft und des UNO-Flüchtlingswerks, das sich für ein „passives Monitoring“ (Beobachtung) bereit erklärt hat, soll die Neuankömmlinge schützen. Ob dies mehr als ein Feigenblatt ist, muß sich erweisen. Jedenfalls bietet es den Tamilen keinen Schutz vor Repressalien durch die tamilische Separatistenorganisation LTTE, von der man weiß, sie ist im Untergrund der Hauptstadt verankert.

Ungewiß ist auch das Verhalten der singhalesischen Zivilbevölkerung, bei der jahrelange Indifferenz – sprich Verdrängung – in plötzlichen Haß umschlagen kann. Dies mögen Gründe dafür sein, daß das Abkommen zunächst auf zwei Jahre befristet wurde. Andere westeuropäische Staaten haben auf den Abschluß dieses Vertrags zwischen der Schweiz und Sri Lanka nur gewartet, um nun ihrerseits ähnliche Vereinbarungen zu treffen. Es ist zu hoffen, daß auch diese Staaten den Erfolg dieser ersten Rückführungsaktion aus Westeuropa abwarten, bevor sie mit ihrer eigenen beginnen. Bernard Imhasly