Letzter Kick zum Studenten-Plebiszit

■ Die AG Volksbegehren ist auf der Zielgeraden – und die taz endspurtet

Die Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren der Technischen Universität (TU) ist kurz vor ihrem ersten Etappenziel. 15.000 Unterschriften brauchen sie noch, sagen die SammlerInnen. Allerdings entsprach diese Zahl dem Stand von vor zwei Wochen. Dann ist die 80.000er-Schwelle überschritten, und sie können den Antrag auf ein Plebiszit stellen, das vorgezogene Neuwahlen fürs Abgeordnetenhaus fordert.

Volksbegehren bedeutet, daß die Bezirksämter Listen auslegen, in die sich mindestens jeder fünfte Wahlberechtigte eintragen muß. Das wären etwa eine halbe Million BerlinerInnen. Für diese Mammutaktion kann sich die AG der Unterstützung von Gewerkschaften und anderen Institutionen sicher sein.

Nimmt die Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren diese Hürde, kann das Abgeordnetenhaus von sich aus abtreten. Allerdings nur, wenn zwei Drittel der Volksvertreter das wollen. Sind sie dagegen, gibt es einen Volksentscheid: Der ist dann erfolgreich, wenn mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten mitmacht und die Mehrheit für Neuwahlen stimmt. Bevor es aber dazu kommt, müssen die 80.000 Unterschriften gesammelt sein. Darum bemühen sich seit Dezember letzten Jahres fast 1.000 HelferInnen. Bis Ende dieses Monats wollen sie ihr Ziel erreicht haben.

Die taz druckt eine Unterschriftenliste ab. Richtig ausgefüllt und ordentlich abgeschickt, zählen die Signaturen für das Volksbegehren. Folgendes muß beachtet werden: Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Berlin. Die Bögen dürfen nur nach Bezirken geordnet ausgefüllt werden. Das bedeutet, eine Liste, auf der Leute aus verschiedenen Bezirken unterschrieben haben, ist ungültig, die Unterschriften zählen nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, den hier abgedruckten Bogen zu kopieren. Der Bezirk, für den die Unterschriften geleistet wurden, muß oben im ersten Kasten eingetragen werden. Die persönlichen Daten und das Datum der Unterschriftsleistung müssen vollständig und leserlich sein. Der unterste Kasten muß leer bleiben. Er wird bei der Auszählung vom jeweiligen Bezirksamt ausgefüllt.

Wegen des Datenschutzes dürfen die Bögen nur in einem Briefumschlag verschickt werden. Also nicht auf eine Postkarte kleben oder so abschicken. Einmal geknickt, passen sie genau in einen Briefumschlag. Adressat ist ausschließlich die AG Volksbegehren. Die Anschrift: AG Volksbegehren, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin. mhö