Keine Kurzhaft für Asylmißbrauch

■ Oberlandesgericht wies fünfmonatige Haftstrafe zurück

Sind Asylbewerber, die mehrfach unter falschem Namen Sozialhilfe beantragt haben, verantwortlich für Ausländerfeindlichkeit in Deutschland? Das Hanseatische Oberlandesgericht meint: Nein, und hat eine fünfmonatige Haftstrafe gegen einen Asylbewerber jetzt aufgehoben. Das Landgericht hatte sein Urteil damit begründet, daß „der Angeklagte durch sein Verhalten dazu beigetragen hat, die überwiegend unberechtigten Vorurteile gegen Asylbewerber in der deutschen Bevölkerung zu vertiefen und ein gedeihliches Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Bürgern erheblich zu erschweren.“

Damit habe das Gericht „in unzulässiger Weise berücksichtigt..., daß dieser Ausländer ist“, sagen die Oberlandesrichter in ihrem Aufhebungsbeschluß. Strafen bis zu sechs Monaten dürfen nämlich nur in besonderen Fällen ohne Bewährung aufgebrummt werden. Solche „besonderen Umstände“ seien „weder in der Tat noch in der Persönlichkeit des Angeklagten“ ersichtlich. Die fünf Monate hatte der Angeklagte bereits als Untersuchungshäftling abgesessen. mad