■ Aktenvernichtung
: Von Nawrocki lernen

Es gibt Skandale, angesichts derer die Empörung nicht mehr steigerungsfähig ist, bei denen vielmehr die permanente Dosierung für Abstumpfung sorgt. Die Pleiten und Pannen der Olympia GmbH und ihres Geschäftsführers gehören zweifelsohne in diese Kategorie. Was hätten die 200 Meter Akten, die nun vernichtet sind, noch an Süffisantem zutage fördern können, was nicht bereits bei Bekanntwerden der Sex-Dossiers wahrheitsgemäß spekuliert wurde. Und hat Nawrocki nicht zuletzt mit seiner Abfindung bewiesen, daß es sich mit einem ruinierten Ruf ganz ungeniert leben läßt. Betrachten wir also die ganze Sache mal von ihrer positiven Seite, und seien wir Nawrocki dankbar. Dankbar dafür, daß er uns in seiner gewohnt drastischen Art auf die rechtlichen Grauzonen hingewiesen hat, in denen landeseigene Gesellschaften munter agieren können. Zwar bemühte sich Senatssprecher Heußen umgehend zu versichern, daß ein solches Maß an Aktenvernichtung in den übrigen Unternehmen des Senats nicht üblich sei. Doch warum sollte denen nicht billig sein, was, wohl auch nach Ansicht mit Billigung des Senats, Herrn Nawrocki recht ist. Zumal diesen Gesellschaften kaum das öffentliche Interesse zuteil kommt, das die Olympia GmbH genossen hat, und nicht davon auszugehen ist, daß die Landesregierung dort ihre Kontrollrechte intensiver wahrnimmt als beim Unternehmen Nawrocki. Der Skandal, so mag nun mancher richtig schlußfolgern, liegt also bei der Landesregierung. Auch daran, so sei ihm versichert, wird man sich mit der Zeit gewöhnen. Dieter Rulff