Briefkastenpflicht

■ Frau verlor Prozeß gegen die Post

Lüneburg Nachdem ihr der Briefkasten vor der Haustür mehrmals von Unbekannten zerdeppert worden war, hatte eine Frau aus Oldendorf im Landkreis Stade die Faxen dick und verzichtete auf weitere Reparaturen. Eine private Entscheidung? Wohl kaum.

Der Briefträger war nämlich davon gar nicht erbaut, konnte er doch wegen häufig verschlossener Gartenpforte nicht einmal bis zum Haus vordringen. „Vergebliche Zustellversuche“ registrierten die Beamten im Postamt und verlangten einen erreichbaren Kasten – schließlich sei die persönliche Übergabe von Briefen und Päckchen „nicht zumutbar“, stelle eine „Erschwernis“ im Dienst des Boten dar. Ein Rechtsstreit endete am Donnerstag vor dem 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zuungunsten der Frau.

Diese hatte sich nämlich stur gestellt. Daraufhin konterte die Post, 1990 noch öffentlich-rechtliches Unternehmen, die Frau habe ihre Post künftig selbst im Postamt abzuholen. Damit begann der Rechtsstreit.

Aus rein formalen Gründen verlor die Frau, die inzwischen „irgendwo im Osten“ lebt und auch für ihren Anwalt nur über ein Postfach in Bremervörde erreichbar ist. Ihre Berufung wurde zurückgewiesen, weil der Senat kein Feststellungsinteresse mehr sah und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben hatten, daß der Postkundin infolge der Nichtzustellung ein Schaden entstanden ist. Die Frau hatte gemutmaßt, daß Schriftstücke sie womöglich nicht erreicht haben könnten. dpa