Hessen will Kurden abschieben

■ Rot-grüner Streit um Bleiberecht / Minister unerbittlich

Frankfurt/Main (taz) – Seit der hessische Innenminister Herbert Günther (SPD) angekündigt hat, abgelehnte kurdische AsylbewerberInnen wieder in die Türkei abschieben zu wollen, fühlen sich die Grünen im Landtag „grob provoziert“. Mit dem Verweis auf bereits abschiebende andere Bundesländer bürstete Günther vorgestern allerdings auch die sozialdemokratische Landtagsfraktion ab, die – ähnlich wie der Koalitionspartner – für die Beibehaltung der in Hessen seit 1991 praktizierten Regelung der Nichtabschiebung von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten votierte. Selbst die vom zuständigen Landtagsausschuß mehrheitlich angenommenen Petitionen abgelehnter kurdischer AsylbewerberInnen beeindruckten Innenminister Günther nicht.

Auf Nachfrage begründete eine Sprecherin des Inneministeriums die faktische Aufhebung des Abschiebestopps mit dem Verweis auf die uneinheitliche Haltung der Bundesländer und auf den Paragraphen 54 des Ausländergesetzes. Der gestehe zwar den Landesregierungen „aus dringenden humanitären Gründen“ ein eigenständiges Recht auf Aussetzung der Abschiebung für die Dauer von sechs Monaten zu. Doch von dieser Möglichkeit könne eine Landesregierung ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums nur einmal Gebrauch machen.

Der „Initiativausschuß Ausländische Mitbürger in Hessen“ vertritt dagegen die Auffassung, daß es auch weiterhin „dringende humanitäre Gründe“ gebe, Kurdinnen und Kurden, die in der Bundesrepublik einen Antrag auf Asyl eingereicht haben, bei einer Ablehnung nicht in die Türkei abzuschieben. kpk