Kein Geld, keine Langmut: Ende der Reha-Maßnahmen?

■ Sozialbehörde und Kassen streiten um Rehabilitation für psychisch Kranke

Schwierig gestaltet sich die Situation schon lange, doch nun nimmt sie bedrohliche Ausmaße an: Der Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen für psychisch Kranke, seit Jahren Streitthema zwischen Krankenkassen und Sozialbehörde, drohen drastische Einschnitte. Ende Januar teilte die Behörde der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation mit, daß sie die Einzelfälle künftig verstärkt überprüfen wird. Keine Schikane, denn sie zahlte bisher für Hilfen, die von den Krankenkassen finanziert werden müßten. Die aber weigern sich, und nun scheint auch die Langmut der Sozialbehörde zu Ende.

Sorge darum, daß die Kranken dabei gänzlich auf der Strecke bleiben, treibt Rainer Hölzke, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft (AG), um. Auf deren Rücken wird der Zank schon lange ausgetragen: Menschen mit Psychosen oder Depressionen, die nicht in psychiatrischen Kliniken, sondern in einer der 40 Einrichtungen der AG betreut werden, hatten immer schon große Mühe, die Finanzierung für ihre Betreuung durchzusetzen. Der Grund: Die Kassen definieren diese „medizinischen“ Reha-Maßnahmen, für die sie eigentlich aufkommen müssen, schlicht als „soziale“ Maßnahme – und sind nicht mehr zuständig. Etikettenschwindel, nennt Hölzke dieses Vorgehen.

Bislang sprang die Sozialbehörde in die Bresche – aber weil sich die Kassen weiter stur stellen, greift man nun auch in der Behörde zu einem restriktiveren Vorgehen. Die Leistungspflicht der vorrangigen Kostenträger, so wurde der AG mitgeteilt, werde jetzt stärker geprüft. Daß den Patienten Hilfe verweigert wird oder sie in psychiatrische Kliniken abgeschoben werden, befürchtet deshalb jetzt die AG. Auch stünden dann ihre Einrichtungen vor dem Ruin, so Hölzke. Für den gemeinsamen Abwehrkampf versucht die AG daher jetzt die Kliniken zu gewinnen.sako