Anklage gegen Kurden

■ Anlaß ist Konsulatsbesetzung

Berlin (taz) – Wegen der Besetzung des türkischen Generalkonsulates in München am 24. Juni vergangenen Jahres hat die Karlsruher Bundesanwaltschaft jetzt Anklage gegen 12 türkische Staatsbürger und einen Staatenlosen im Alter zwischen 20 und 33 Jahren erhoben. Wie die Behörde gestern mitteilte, werden die Kurden türkischer Staatsangehörigkeit der gemeinschaftlichen Geiselnahme und der versuchten Nötigung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers beschuldigt. Der Prozeß soll vor dem 3. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes stattfinden.

Die 13 Männer waren am frühen Morgen des 24. Juni, mit zwei Gaspistolen und einem Klappmesser bewaffnet, in das Konsulatsgebäude eingedrungen. Dort hatten sie einem Wachmann die Waffe abgenommen und anschließend die 21 Bediensteten und zwei Besucher in ihre Gewalt gebracht. In Gesprächen mit der Polizei und dem Staatsminister Bernd Schmidbauer forderten sie anschließend die Einstellung der deutschen Militärhilfe für die Türkei. Darüber hinaus wollten sie mit der Besetzung erreichen, daß Bundeskanzler Kohl in einer Fernsehansprache erkläre, er werde für ein Ende des Krieges zwischen der türkischen Armee und den kämpfenden Kurden sorgen. Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden, hatten die Geiselnehmer gedroht, würden sie das Gebäude, sich und die Geiseln in die Luft sprengen. Nach etwa fünfzehn Stunden hatten die Männer aufgegeben, nachdem Staatsminister Schmidbauer sie von der Aussichtslosigkeit ihrer Forderungen überzeugt hatte. Die Angeklagten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. wg