Spitzel für den Bundesgrenzschutz

Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes sollen drastisch ausgeweitet werden  ■ Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) – Für die Innere Sicherheit wird aufgerüstet wie selten zuvor. Der Bundesnachrichtendienst soll nach dem Willen der Bundesregierung den internationalen Fernsprechverkehr von und in die Bundesrepublik überwachen dürfen. Die bayerische Staatskanzlei, bei der Verbrechensbekämpfung immer vorne dran, will dem eigenen Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuschanzen.

Über diese bislang bekannten geplanten Gesetzesänderungen hinaus will die Bundesregierung aber auch die Kompetenzen des Bundesgrenzschutzes (BGS) drastisch erweitern. Die Grenzschützer, so sieht es die geplante Novelle des BGS-Gesetzes vor, sollen künftig ebenso im Äther lauschen, verdächtige Personen observieren und V-Leute einsetzen dürfen wie der Verfassungsschutz. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar auf den Einsatz verdeckter Ermittler noch verzichtet und der „verdeckte Einsatz technischer Mittel nur außerhalb von Wohnungen“ zugelassen, ansonsten soll dem BGS aber das ganze Instrumentarium geheimdienstlicher Überwachungsmöglichkeiten zugestanden werden.

Aufgeführt werden die neuen Befugnisse in einem Paragraphen 27, der die „besonderen Mittel der Datenerhebung“ regelt. Als Anwendungsbereich dieser Vorschrift, heißt es in der angehängten Erläuterung, „kommen vornehmlich die Kriminalitätsbereiche des illegalen Handelns und Schmuggelns mit Rauschgift und Waffen, der grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverschiebung und der Einschleusung von Ausländern, Ladendiebstähle im Bereich der Bahn sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr in Betracht“.

Erlaubt werden soll der Einsatz „von sogenannten Vertrauenspersonen (V-Personen), die ohne dem BGS anzugehören, von diesem beauftragt werden, Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt oder über eine bestimmte Person zu beschaffen“. Die Dauer der verdeckten Operationen soll dem Entwurf zufolge zwar im Regelfall drei Monate nicht überschreiten. Wenn ein Richter zustimmt, dürfen aber Observationen und Lauschangriff verlängert werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch eine bislang praktizierte, aber nur wenig bekannte Zusammenarbeit des BGS mit dem Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Im Wege einer „Organleihe“ überwacht die „Gruppe Fernmeldewesen“ des BGS schon seit langem alle möglichen Bewegungen im Radioäther. Die stationäre und mobile Funküberwachung, heißt es im Gesetzentwurf, diene in erster Linie der Aufklärung der Aktivitäten fremder Geheimdienste.

Die „funkbeobachtenden und technischen Auswertungsmaßnahmen des BGS“ seien für den Verfassungsschutz aber auch „im Rahmen der Beobachtung terroristischer Aktivitäten ausländischer Organisationen auf dem Boden der Bundesrepublik von großer Bedeutung“. Darüber hinaus benötige das Bundesamt im Bereich des Terrorismus und des militanten Extremismus die technische Unterstützung des BGS, um festzustellen, ob „Personen oder Gruppen versuchen, den Funkverkehr der Sicherheitsbehörden abzuhören und diesen dadurch aufzuklären“.