Jagd auf Schuldenhoppel

■ Schuldenberatung beantragt Gewerbeuntersagungsverfahren

Berlin (taz) – Schlechte Zeiten für rosarote Hasen: Die Schuldnerberatung, Arbeitskreis „Neue Armut“ Berlin hat aufgrund des taz- Artikels vom vergangenen Freitag ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen die Firma „Schuldenhoppel“ beantragt. Die Berliner „Erinnerungsagentur“ von Burkhard Hell hängt vermeintlichen Schuldnern im Auftrag der Gläubiger rosarote Hasen an die Hacken. Der Hase begleitet sein Opfer so lange, bis er von ihm angesprochen wird. Dann überreicht er eine Visitenkarte von Schuldenhoppel oder direkt vom Auftraggeber mit der Bitte, in Kontakt zu treten. Spätestens dann soll sich der Schuldner an seine Schulden erinnern.

Für Sven Gärtner vom Arbeitskreis „Neue Armut“ sind diese Prangermethoden sittenwidrig und unlauter und stellen einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht dar. Eine Klage von „Neue Armut“ gegen eine ähnliche Erinnerungsagentur, den „Schwarzen Mann“, wurde vom Landgericht Berlin zurückgewiesen, da es sich bei diesen Agenturen nicht um herkömmliche Inkasso-Unternehmen handelt, die der besonderen Aufsicht des Amtsgerichts unterliegen.

Nun will „Neue Armut“ über das Gewerbegesetz gegen „Schuldenhoppel“ vorgehen: „Wir beantragen den Entzug der Gewerbeerlaubnis gemäß Paragraph 35 der Gewerbeordnung, da Tatsachen vorliegen, die unseres Erachtens eindeutig belegen, daß einerseits der Firmeninhaber nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zur Führung einer solchen Firma besitzt.“

Insbesondere prüfe die Firma nicht, ob die Vorwürfe gegen die vermeintlichen Schuldner zutreffen, und nehme so die öffentliche Anprangerung eines „Unschuldigen“ in Kauf. Zudem biete der Gewerbetreibende nicht die Gewähr, daß hochsensible, personenbezogene Daten gesetzesmäßig erhoben, bearbeitet und übermittelt werden. Dem Schutz der Allgemeinheit muß ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als dem Primat der Gewerbefreiheit, argumentiert Sven Gärtner. Und hofft, daß der Hase bald die Löffel abgibt. miß