Hafen: Kündigungen unwirksam

■ Entlassungen von Arbeitern ohne Sozialplan nicht rechtens

Für unwirksam hat am Dienstag das Arbeitsgericht Bremen vorerst sieben Kündigungen von Hafenarbeitern erklärt, die mit insgesamt 50 Kollegen Ende September letzten Jahres vom Gesamthafenbetriebsverein (GHB) entlassen worden waren. Der GHB, der Aushilfskräfte an Hafenfirmen ausleiht und über dessen Größe die Gewerkschaft ÖTV und die Arbeitgeberverbände gemeinsam beschließen, hat nach Ansicht der 2. Kammer des Arbeitsgerichtes mit diesen Kündigungen „die Grundsätze der Rechtsprechung hinsichtlich der Sozialauswahl auf den Kopf gestellt“, so der Vorsitzende Richter Michael Grauvogel. Das heißt: Der GHB hat die falschen Leute entlassen, nämlich die „sozial Schützenswerten“ zuerst.

Im Herbst hatte der Betriebsratsvorsitzende Günter Spanjer auf einen Sozialplan für die Aushilfs-Arbeiter verzichtet. Die Entlassenen, meist Ungelernte ohne Aussicht auf einen neuen Job, mußten ohne einen Pfennig Abfindung gehen. Diese „Kündigungen zum Nulltarif“ wurden ganz im Sinne der Arbeitgeber verhandelt – vom Betriebsratsvorsitzenden Spanjer, der pikanterweise gleichzeitig ÖTV-Vorstandsmitglied und Präsident der Bremer Arbeiterkammer ist.

In den nächsten Wochen wird über weitere 33 Klagen von Hafenarbeitern entschieden. skai

re Folge des jetzigen Urteils: Die Hafenunternehmen müssen das Gehalt für mindestens fünf Monate nachzahlen. Und das, wo die gesamten Hafenbetriebe im Herbst angeblich nicht dazu in der Lage waren, 50 ihrer ehemaligen Mitarbeiter eine Abfindung zu zahlen. skai