Solinger Mordprozeß beginnt im April

■ Nebenklage wurde doch zugelassen

Düsseldorf (taz) – Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die Mordanklage gegen die vier inhaftierten jungen Männer aus Solingen, die im Verdacht stehen, den mörderischen Brandanschlag am Pfingstsamstag im vergangenen Jahr begangen zu haben, zugelassen. Bei dem rassistisch motivierten Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genc waren zwei Frauen und drei Kinder in den Flammen ums Leben gekommen.

Der Prozeß wird nach Angaben eines OLG-Sprechers voraussichtlich am 15. April in Düsseldorf beginnen. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts bestätigte mit seinem Beschluß eine entsprechende Entscheidung des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) zur Haftüberprüfung. Der BGH hatte die von zwei Angeklagten beantragte Entlassung aus der Untersuchungshaft vor einigen Wochen mit der Begründung abgelehnt, es bestehe weiter „hinreichender Tatverdacht“.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten sind dagegen der Auffassung, daß der zeitliche Tathergang und die wenigen sachlichen Beweismittel gegen eine Tatbeteiligung ihrer Mandanten sprechen. Von zwei der vier Angeklagten liegen zum Teil mehrmals widerrufene und veränderte Geständnisse vor. Kurz vor dem Haftprüfungstermin hatte der Chef des Bundeskriminalamtes, Zachert, zum Ärger der Karlsruher Bundesanwaltschaft erklärt, er halte die Beweismittel für „dünn“.

Zu einer anderen Bewertung gelangten offenbar die fünf Berufsrichter des 6. Senats. Zugelassen wurde dem Gerichtssprecher zufolge auch die Nebenklage der Eltern beziehungsweise eines Ehemannes der bei dem Anschlag getöteten Frauen und Kinder gegen die beiden erwachsenen Angeklagten.

Im Januar hatte die Bundesanwaltschaft in einer Stellungnahme an das Oberlandesgericht gefordert, keine Nebenkläger zuzulassen, da zwei der Beschuldigten Jugendliche sind. J.S.