Neue Beschäftigung für Arbeitslose

■ Richtlinien für 100-Millionen-Förderprogramm liegen vor / 5.000 Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Betrieben

Die Arbeitslosen werden es gerne hören: Seit gestern sind die Förderrichtlinien für ein 100-Millionen-Mark teures Senatsprogramm in Kraft, mit denen rund 5.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Adressat sind kleine und mittlere Betriebe bis zu 100 Beschäftigten, die ab sofort Lohnkostenzuschüsse beantragen können, wenn sie zusätzlich Arbeitnehmer einstellen.

Mit dem Programm hofft Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD), der „verzweifelten Situation“ auf dem Arbeitsmarkt entgegenzusteuern. Rund 220.000 Menschen sind derzeit in der Hauptstadt ohne Beschäftigung, weitere 100.000 in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Für die Umsetzung sorgen die beiden Servicegesellschaften „Zukunft im Zentrum“ (ZiZ) und die „Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung“ (gsub), die treuhänderisch für den Senat tätig sind. Sie sollen auch stichprobenartig die Richtlinien überwachen. Bergmann zeigte sich gestern zufrieden über erste Reaktionen aus der freien Wirtschaft: Seit der Senat im Dezember seine Zustimmung zu dem Millionenprogramm gegeben habe, seien rund 1.500 Anfragen eingegangen. Nun will man unbürokratisch an die Umsetzung gehen. „Wir rechnen mit zwei Wochen Bearbeitungszeit der Unterlagen nach der Antragstellung“, meinte gestern Reiner Aster, gsub- Geschäftsführer.

Mit der Finanzspritze aus der öffentlichen Hand sollen vor allem ehemalige Beschäftigte aus der Industrie sowie technisches Personal und Frauen wieder in die Welt der Arbeit integriert werden. Die Fördermittel, die maximal 60 Prozent der Lohnkosten ausmachen können, haben eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Je nach Dauer beträgt der Zuschuß pro Arbeitnehmer im ersten Jahr zwischen 25.000 und 20.000 Mark und nimmt in der Folgezeit ab. Das jeweilige Unternehmen darf allerdings in den letzten sechs Monaten vor dem Förderbeginn keine betriebsbedingten Kündigungen vorgenommen haben. Zudem müssen sich die Arbeitgeber verpflichten, nach dem Ende der dreijährigen Förderung die Arbeitnehmer mindestens ein, im Falle der zweijährigen Förderung mindestens zwei Jahre weiterzubeschäftigen. Andernfalls muß die Hälfte der Gelder wieder an den Senat zurückgezahlt werden.

Um die Mittel breit zu streuen, wurden die Richtlinien so großzügig wie möglich ausgeweitet. So gilt das Programm nicht nur für Personen, die mindestens drei Monate lang arbeitslos gewesen sind. Auch wer unmittelbar vor Förderbeginn in einer Arbeitsbeschaffungs-, einer beruflichen Fortbildungs-, einer Maßnahme nach dem Bundessozialhilfegesetz oder nach Paragraph 249h des Arbeitsförderungsgesetzes beschäftigt war, kann sich bewerben. Severin Weiland

Anfragen bei ZiZ: Rungestraße 19, 10179 Berlin, Tel.: 270 74 35; bei der gsub: Johannisstraße 2, 10117 Berlin, Tel: 280 64 86/9