Fixen verboten ?

■ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Senatorin wg. Gesundheitsräumen

Die Einmütigkeit des Senats in Sachen Drogenpolitik – in der Praxis eine Farce? Keine zwei Wochen ist Hamburgs erster Gesundheitsraum für Fixer (ein umgebauter Bus in Billstedt) eröffnet, da hat Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel schon ein Ermittlungsverfahren am Hals. Sie hat laut ausgesprochen, was im Senat angeblich alle befürwortet haben: Daß im Drug-Mobil trotz unklarer Rechtslage gefixt werden darf (taz berichtete). Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft jetzt Vorermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) gegen sie ein.

In einem Bericht an die Justizbehörde heißt es, daß die Senatorin bei einer Pressekonferenz erklärt habe, das Projekt solle einen „streßfreien, menschenwürdigen und hygienischen Drogenkonsum ermöglichen und zwar ohne strafrechtliche Verfolgung“. Die Staatsanwaltschaft hat die Polizei beauftragt, Mitschnitte eines Fernseh-Interviews anzufertigen, bei dem die Senatorin dies wiederholt habe.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, bestätigte, daß überprüft werde, ob ein Verstoß gegen Paragraph 29 Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Danach wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer eine Gelegenheit zum Verbrauch, Erwerb oder zur Abgabe von Betäubungsmitteln öffentlich mitteilt oder eine Gelegenheit dazu verschafft. Die Auslegung dieses Paragraphen ist mittlerweile jedoch unter Juristen umstritten. So hat der Frankfurter Oberstaatsanwalt Körner Fixerräume für zulässig erklärt.

Fischer-Menzel hatte sich bei ihren Äußerungen auf Generalstaatsanwalt Arno Weinert bezogen, der im vergangenen Jahr gesagt hatte, er sehe beim Fixen in Gesundheitsräumen kein rechtliches Problem, wenn dort vor allem eine medizinische und soziale Betreuung stattfinde. Dies allerdings dementiert Bagger: Eine solche Erklärung sei von keinem Staatsanwaltschafts-Beamten abgegeben worden. sako