Staatsanwälte schweigen still

■ Hat der Chefermittler Bedenken gegen Fixerräume oder nicht? / Drug-Mobil bekommt Besuch / Sozialsenatorin steht zu ihrem Wort Von Sannah Koch

Was hat er gesagt, warum hat er es gesagt, und wie hat er es gemeint? Semantische Übungen betreibt seit einer Woche die Hamburger Staatsanwaltschaft. Ursache: ein Beitrag ihres Generals Arno Weinert. In einem Interview hatte der beschrieben, unter welchen Bedingungen er keine rechtlichen Probleme mit dem Fixen in Gesundheitsräumen hat (siehe Dokumententation unten). Auf diese Stellungnahme stützte sich Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel jüngst bei der Eröffnung des ersten Gesundheitsraums. Ätsch, gilt nicht, sagt die Staatsanwaltschaft jetzt und leitete Vorermittlungen ein. Doch die Senatorin bleibt bei ihrem Wort (siehe Interview unten).

Wiederholt hatte der Generalstaatsanwalt Stellung für Fixerräume bezogen, obwohl das Verschaffen einer Gelegenheit zum Konsum nach dem Gesetz strafbar ist. Bereits im November –91 hatte er Hamburgs Behörden zu „einer konzertierten Aktion“ aufgefordert. „Wenn bei einer Einrichtung die medizinische Betreuung im Vordergrund steht“, so Weinert damals, „und dann trotzdem gedrückt wird, ist fraglich, ob nicht eine andere Situation vorliegt.“ Für ihn gebe es dann keine rechtlichen Probleme, die zum Eingreifen zwängen. Auch der Frankfurter Oberstaatsanwalt Körner teilt diese Rechtsauffasung.

Die Hamburger Untergebenen aber nicht: Rüdiger Bagger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, dementierte Weinerts Aussage, sein Vertreter Jürgen Gammmelin wollte sie gestern nicht als Erklärung zur Hamburger Situation, sondern als „allgemeinen Diskussionsbeitrag“ interpretiert wissen. Während die Ermittler nun also prüfen und sich die Betreiber des Drug-Mobils auf einen Besuch einstellen müssen, hüllt sich der General lieber in Schweigen: Für die taz war er gestern nicht zu sprechen.