Ermittlung verschleppt?

■ Nach Foltervorwürfen gegen Polizei: Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft

Genau zwei Jahre nach den Foltervorwürfen mehrerer Asylbewerber gegen Beamte des 3. Polizeireviers am Brommyplatz hat jetzt der Anwalt des damals betroffenen Asis S. noch einmal scharf gegen die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft in dieser Sache protestiert. „Das Verfahren wurde systematisch verschleppt“, urteilt Anwalt Horst Wesemann, nachdem er Ende Januar zum ersten Mal Gelegenheit zur Akteneinsicht hatte.

Obwohl Asis S. bereits am 13. April 1992 ausführlich bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren bis zum 29. Januar 1993 ruhen lassen. Die offizielle Ursache: 45 Polizeibeamte des Brommyplatz-Reviers hatten Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Wach- und Gewahrsamsbücher erhoben. Allerdings hatte ebenso wie das Landgericht auch die Staatsanwaltschaft diese Beschwerde für unzulässig gehalten.

Doch auch nach Wiederaufnahme der Ermittlungen dauerte es noch einmal über ein halbes Jahr bis schließlich am 31. August drei Polizeibeamte der Wache drei zur Sache vernommen wurden. Darunter war allerdings nicht der Polizist, den Asis S. nach Fotos als denjenigen erkannt hatte, der ihn mit Elektroschocks traktiert habe. Anwalt Wesemann hat am 12. September 93 Beschwerde gegen die kurz zuvor erfolgte Einstellung des Verfahrens eingelegt. Darüber ist bisher nicht entschieden.

Für den zuständigen Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach entbehren die Vorwürfe jeder Grundlage. Die Verzögerung im Ermittlungsverfahren erklärt er ausschließlich mit „Widersprüchen in der Zeugenaussage von Asis S.“. Zu dem von ihm genannten Zeitpunkt sei er nämlich ausweislich der Wachbücher gar nicht im Brommyplatz-Revier gewesen. Eine erneute Befragung von Asis S. sei jedoch nicht möglich gewesen, da sein Aufenthaltsort im November 1993 nicht mehr festzustellen gewesen sei. Ase