■ Kommentar
: „Meinungsfreiheit“

Wenn die taz manchen Weißkragen-Verbrecher in Politik und Wirtschaft scharf attackiert, dann wissen wir schon vorher, daß wir von der Pressekammer des Hamburger Landgerichts einen auf den Deckel bekommen. Üble Nachrede, Verleumdung, Unterlassung, Widerruf undsoweiter...

Doch wenn Neonazis über ihre Anti-Antifa im „Index“ Menschen zum Abschuß freigeben, dann ist das eben nur eine banale „Meinungsfreiheit“. Dabei ist allgemein bekannt, daß die Anti-Antifa nicht nur gegründet worden ist, um Angst und Schrecken bei Demokratinnen und Antifaschisten hervorzurufen.

Manch militanter Neonazi soll schon mal dazu animiert werden, sozusagen im Gegenzug für erlittene Blessuren dem einen oder der anderen Linken eins zu verpassen. Möglichst noch im Suff, dann ist richterliche Milde sicher.

Eine unglaubliche Rolle in dieser Entwicklung spielen dabei mal wieder die Verfassungsschützer. Während sie links alles peinlich genau beobachten, lassen sie die Rechtsradikalen rechts liegen. Dabei gibt die Worch-Truppe unumwunden zu, über das Vehikel Reps demnächst bundesweit militante neofaschistische Politik machen zu wollen.

Die Geheimdienstler sind in Wahrheit längst Bestandteil eines Systems geworden, das Rechtsradikale duldet, sofern sie sich an die bundesdeutschen Politregeln halten. Und wenn dann mal ein paar Militante mit ins Parlament flutschen – ist eben Pech. Daher ist der von Schnoor aufgedeckte Skandal keine Panne – die kleinen VS-Männchen wissen genau, was sie tun.

Peter Müller