Der tragische Sturz einer Badewanne

Fertigduschen sind nicht genehmigungspflichtig / Wer selber installiert, bekommt dafür keine Zuschüsse / InvestitionsBank will dieses Jahr 50 Millionen Mark loswerden / Besuch mit Handtuch  ■ Von Lars Klaaßen

Jeden Tag ins Schwimmbad gehen? Freunde nur noch mit Handtuch besuchen? Wenn es jemandem an Badewanne und Dusche in der Wohnung mangelt, sind das vielleicht kurzfristige Alternativen. Auf Dauer möchte jedoch keiner auf die eigenen vier Duschwände verzichten. Welcher aber ist der beste, billigste, kürzeste Weg zur Naßzelle?

Die Minimallösung in jeder Hinsicht ist die Fertigdusche. Sie wird nach dem Prinzip einer Waschmaschine angeschlossen. Renovierungsarbeiten in der Wohnung entfallen somit. Neben dem geringen technischen Aufwand hat diese Lösung den Vorteil, daß beim Vermieter keine Genehmigung für eine bauliche Veränderung der Wohnung eingeholt werden muß. Im Sanitärhandel sind Fertigduschen ab etwa 2.500 Mark erhältlich, sämtliche Installationen sind im Preis enthalten.

„Die Dinger kauft aber kaum jemand“, berichtet Harald Maasch vom Sanitärbetrieb „Badewanne am Prenzlberg“. Warum das so ist, kann er auch sagen: „In den Baumärkten werden Fertigduschen schon zwischen 500 und 1.000 Mark angeboten.“ Die seien allerdings von niedriger Qualität, betont er. Trotzdem, wer ohnehin knapp bei Kasse ist, achtet eher auf Preis- anstatt auf Qualitätsunterschiede.

„Vorsicht bei der Elektroinstallation“, warnt Maasch alle Heimwerker. „Bei Geräten ab 2.000 Watt ist eine Absicherung von 16 Ampere vorgeschrieben. Im Ostteil Berlins sind die Wohnungen aber häufig nur mit 10 Ampere abgesichert.“ Die Installation vom Fachmann könne angesichts der hohen Risiken viel Geld sparen.

Wer es ganz billig haben will, grast Zeitungsannoncen nach günstigen Gebrauchtangeboten ab. Hier gehen die Preise zuweilen bis auf 150 Mark herunter. Bei solchen Schnäppchen handelt es sich in der Regel jedoch um defekte oder altersschwache Modelle. Die enormen Preisunterschiede ergeben sich nicht nur aus der unterschiedlichen Qualität von Materialien und Verarbeitung: Beim Kauf sollte unbedingt auf die Größe des Warmwasserspeichers geachtet werden. Kleine Ausführungen mit einem Fassungsvermögen von 5 Litern reichen nicht aus. Denn wer fährt schon gerne mit Seife in den Haaren U-Bahn? Bei 20 Litern hat man schon etwas mehr Muße, obwohl allzu langsame Gemüter auch hier Gefahr laufen, zu guter Letzt doch noch eine kalte Dusche verpaßt zu bekommen.

Etwas mehr Luxus in Form einer fest installierten Dusche ist ab etwa 5.000 Mark zu haben. Das klassische Modell: Die umfunktionierte Speisekammer. „Ist der Boden trotz der umliegenden Feuchtzonen Küche und WC noch in gutem Zustand, kann es sogar noch mal 1.000 Mark runtergehen“, so Maasch. Mit einem 30- bis 50-Liter-Boiler, der elektrisch betrieben wird, wären dann sämtliche Zeitprobleme gelöst.

Einen Gasdurchlauferhitzer empfiehlt der Sanitärfachmann nur, wenn auch das Handwaschbecken und die Spüle daran angeschlossen werden sollen.

Ein unbedingtes Muß vor solchen Renovierungsmaßnahmen ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters. „Eine mündliche Übereinkunft reicht nicht aus, da der Mieter dann im Konfliktfall beweisen müßte, daß von seiten des Vermieters eine stillschweigende Duldung vorlag. Dies ist so gut wie unmöglich“, erläutert Gerhard Eichmann, Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der Berliner Mietergemeinschaft. „Ist die schriftliche Genehmigung erfolgt, schützt das den Mieter vor einer Mieterhöhung.“

Denn: Erhöht der Vermieter den Wohnwert durch Modernisierung, so ist der berechtigt, die ihm entstandenen Kosten auf die Mieter umzulegen. In diesem Fall aber könnte dem Mieter das nicht passieren, erklärt Eichmann, „da er die Renovierung selbst durchgeführt und finanziert hat, besteht für ihn keine Wertverbesserung der Wohnung im eigentlichen Sinne.“

Bei fehlender Genehmigung kann der Vermieter den sofortigen Abbau der Anlage verlangen. Und sei es nur, um dann selbst eine Dusche einbauen zu lassen. Deren Installation berechtigt ihn dann nämlich zu einer kräftigen Mieterhöhung.

Mieter sind selbst für die Wartung zuständig

Doch selbst wenn mit schriftlicher Genehmigung renoviert wurde, gilt es einiges zu beachten: Für die Instandhaltung und Wartung ist der Mieter verantwortlich. Der Einbau muß technisch einwandfrei sein, sonst haftet der Mieter für eventuell entstehende Schäden. Außerdem könnte der Vermieter dann verlangen, daß die schöne neue Dusche wieder abgebaut werden muß.

Eichmann verweist vor allem auf einen Punkt, der bereits im Vorfeld genau geregelt werden sollte: „Wie wird der Mieter für seine Aufwendungen entschädigt, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird?“ In der Praxis habe sich bewährt, daß der Mieter berechtigt wird, seinen Nachfolger selbst heranzuziehen und von diesem eine „Abstandssumme“ zu kassieren.

Woher aber das Geld für eine teure Renovierung nehmen? Bernard Cherrier, Gruppenleiter in der Abteilung für Modernisierung und Instandsetzung der landeseigenen InvestitionsBank Berlin (IBB), weiß Rat: „Uns stehen in unserem Projekt ,Mietermodernisierung‘ für dieses Jahr 50 Millionen Mark zur Verfügung, die wir gerne loswerden möchten.“ Ganz so einfach ist das natürlich nicht.

Um an diesen öffentlichen Fördertopf heranzukommen, müssen einige Auflagen erfüllt werden. „Bevor auch nur irgend etwas getan wird, sollen die Leute erst einmal zu uns kommen“, beschwört Cherrier. „Dann kann schon im Vorfeld geklärt werden, in welchem Maße ein bestimmtes Vorhaben gefördert werden kann. Einmal begonnene Maßnahmen dürfen wir sowieso nicht mehr unterstützen.“

Ziel der „Mietermodernisierung“ ist es, in heruntergekommenen Altbauwohnungen den Standard des sozialen Wohnungsbaus zu erreichen. Dafür sollen, wenn möglich, sowohl der Vermieter als auch die Mietparteien zahlen. Die Orientierung des Projektes erlaubt also keine Luxusrenovierung.

Doch auch Fertigduschen werden nicht gefördert: „Das Wohnklo mit Kochnische ist dann doch etwas zuwenig. Wir wollen mit diesem Programm die Leute doch gerade dazu animieren, etwas mehr zu investieren, um ihre eigenen Wohnungen entsprechend aufzuwerten“, argumentiert der Gruppenleiter der IBB. Um Mißbrauch von seiten der Vermieter auszuschließen, hilft die IBB auch beim Formulieren der Umbaugenehmigung. Einen Vorwand für Mieterhöhungen solle das Projekt nicht liefern, betont Cherrier.

Baukosten von 3.000 Mark sind der unterste finanzielle Rahmen bei der „Mietermodernisierung“; mindestens 1.000 Mark muß die InvestitionsBank übernehmen können. Da die maximale Bezuschussung für den Einbau einer Dusche jedoch nur 450 Mark beträgt, reicht dieser zur Förderung allein nicht aus.

InvestitionsBank traut nur Fachleuten

Weiteres Handicap: Strom-, Gas- und Wasserinstallationen müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden, was die Kosten erhöht. „Diese Regelung haben wir erst seit einigen Jahren, aber aus gutem Grund“, berichtet Cherrier. „Die Schadensfälle hatten sich bei uns gehäuft.“

Der spektakulärste Fall: Ein Mieter hatte sich in Eigenregie eine Badewanne installiert, aber nicht darauf geachtet, daß die Holzdielen in katastrophalem Zustand waren. Nach wenigen Jahren brach die gefüllte Wanne durch die Dielen in das untere Stockwerk durch. Dann vielleicht doch lieber jeden Tag ins Schwimmbad...