Türkin soll abgeschoben werden

■ Abschiebung droht, weil sie sich von ihrem Mann trennte

„Dann sehe ich nur noch eine Lösung: meinen Tod“, kommentiert die 28jährige Mevlüde Gökcek ihre drohende Abschiebung. Die in Köln lebende Türkin kam 1990 in die BRD und heiratete hier den Mann, mit dem sie schon seit einigen Jahren verlobt war. Damit begann für sie eine Geschichte des alltäglichen Leidens und der Mißhandlungen. Wegen der Trennung muß sie Deutschland nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes nun am 14. März verlassen. Um die Abschiebung zu verhindern, hatte sich die „AG gegen die internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ (Agrisra) mit einer Petition an den nordrhein- westfälischen Landtag gewandt. Doch die Bitte um ein eigenständigese Aufenthaltsrecht für Mevlüde Gökcek wurde abgelehnt: „Gegen die Ausweisung ist bei geltender Rechtslage nichts zu machen“, erklärte der zuständige Berichterstatter des Petitionsausschusses. Dabei verabschiedete das Kabinett Mitte Januar den Entwurf für einen geänderten Paragraphen 19 des seit zwei Jahren geltenden Ausländerrechtes. Danach sollen Ausländerinnen in Härtefällen künftig früher ein eigenes Aufenthaltsrecht erhalten können. Gökcek ist möglicherweise nicht einmal auf den guten Willen der Behörden angewiesen. Denn seit mehr als einem Jahr hat sie eine Arbeitsstelle. In einem Fall, den ihre Rechtsanwältin Annegret Körner für vergleichbar hält, verhinderte der Europäische Gerichtshof im Dezember 1992 die Abschiebung des Türken Kazim Kus. Der höchste europäische Gerichtshof stützte sich dabei auf das bereits 1963 beschlossene „Assoziierungsabkommen“ zwischen den EWG-Staaten und der Türkei. Das Kölner Ausländeramt will nach Auskunft von Abteilungsleiterin Ursula Stommel an der Ausreisefrist festhalten. Bettina Rühl