Wahlrecht verschleppt

■ Europawahl: Ausländer-Senatorin kritisiert Terminnot für Teilnahme von EU-AusländerInnen

Gut 7.000 BremerInnen fremder Paßfarbe haben am 12. Juni zum ersten Mal die Gelegenheit, ihre Stimme an einer deutschen Wahlurne abzugeben. Denn der Maastricht-Vertrag gibt allen EU-Bürgern das Recht, an der Europawahl entweder im Heimat- oder im Land ihres aktuellen Wohnsitzes abzugeben. Doch bis heute hat es die Bundesregierung nicht fertiggebracht, für eine klare Regelung der Einschreibung in die deutschen Wahllisten zu sorgen. Ihren Protest gegen diese „Verschleppung“ hat gestern Bremens Senatorin für Ausländerintegration, Helga Trüpel, zu Protokoll gegeben.

„Politisch wäre es fatal, wenn wegen der jetzt einsetzenden Eile nur ein kleiner Teil der in Bremen lebenden EU-BürgerInnen vom Wahlrecht Gebrauch machen würde“, sagte Trüpel, „das wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die das AusländerInnen-Wahlrecht ohnehin ablehnen.“ Um zumindest in Bremen möglichst viele EU-BürgerInnen an die deutsche Urne zu locken, sollen sie alle im nächsten Monat einen persönlichen Brief des Wahlamtes mit einer Erläuterung in ihrer Muttersprache erhalten, wie sie sich in die Wahllisten eintragen lassen können.

Zu dieser guten Absicht fehlt allerdings noch die Rechtsgrundlage. Bisher bekommen die Wahlämter nämlich nur die Einwohnermelde-Listen aufgespalten nach „deutsch“ und „nichtdeutsch“; die Kategorie „EU-Bürger“ fehlt. „Wir hoffen aber sehr, daß die Rechtsgrundlage noch in diesem Monat geschaffen wird“, so Wahlleiter Jürgen Dinse.

EU-weit leben fünf Millionen BürgerInnen in einem anderen EU-Land, in Deutschland und Frankreich sind es je 1,3 Millionen. Von den rund 9.000 Bremer EU-BürgerInnen stammen 2.200 aus Portugal, 1.600 aus Italien, 1.300 aus Griechenland, 1.100 aus Großbritannien, 1.000 aus den Niederlanden, 900 aus Spanien, 600 aus Frankreich und 200 aus Dänemark. Für die Einschreibung in die deutschen Wahllisten ist die Zeit zwischen dem 5. April und dem 9. Mai festgelegt worden. EU-BürgerInnen, die in Bremen wählen, dürfen dies nicht gleichzeitig auch noch in ihrem Heimatland tun, deshalb gibt es zwischen dem 5. April und dem Wahltermin einen EU-weiten Abgleich der Wahllisten.

Noch komplizierter wird das Wahlrecht für ausländische BremerInnen im September 1995, wenn über die Zusammensetzung der neuen Bürgerschaft entschieden wird. Bis heute ist nämlich überhaupt nicht klar, wie dann das „kommunale“ Wahlrecht für EU-BürgerInnen umgesetzt werden soll, da es in Bremen gar keine Kommunal-, sondern nur eine Landtagswahl gibt. Ase