Schmerzensgeld für Künstlerin

■ Erfolgreiche Klage gegen Darstellungsart im Mediale-Katalog

Die aufdringlichen mehrfarbigen (!) Sponsorenhinweise im Veranstaltungskatalog des ersten Hamburger Medienfestivals, der Mediale im Frühjahr 1993, hatten viele geärgert. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht entsetzte allerdings die Hamburger Künstlerin Heike Breitenfeld, deren am Farbkopierer entstandenen, schrillst-farbigen Stilleben von Haushaltsgegenständen wie Topfreinigern oder Schwämmen, nicht farbgetreu, sondern dem Gestaltungskonzept des Kataloges entsprechend, in schwarz und blau abgebildet wurden.

Breitenfeld klagte gegen den Hamburger Verlag Macup, der den Katalog publiziert hatte. Nun gab ihr das Amtsgericht recht in dem Punkt, daß der Verlag das Copy-right der Künstlerin verletzt hat. Bereits am 24. Oktober 1992 hatte Breitenfeld den Verlag wissen lassen, daß sie mit einer veränderten Wiedergabe ihrer Arbeit nicht einverstanden sei. Trotzdem druckte der Verlag, der den Katalog aus Kostengründen zweifarbig hielt, die Abbildung in schwarzblau. Trotz einstweiliger Verfügung, die die Künstlerin im Februar 1993 erwirkt hatte, wurde der Katalog ohne eingelegten Korrekturzettel für 20 Mark verkauft.

Das Gericht befand zwar, daß in einem Ausstellungskatalog eine originalgetreue Wiedergabe nicht zwangsläufig erwartet werden könne, doch reiche „eine Wiedergabe des Figürlichen dann nicht aus, wenn dessen Bedeutung nach dem Willen des Künstlers erkennbar hinter der Farbgebung zurücktritt“.

Der Zweck eines Kataloges, der Öffentlichkeit künstlerische Werke bekannt zu machen, werde „konterkariert“, wenn die Wiedergabe derart mißlinge. Das Gericht hält auch deshalb eine Entschädigung der Künstlerin für gerechtfertigt, weil der Katalog mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren in und um Hamburg eine „erhebliche Verbreitung“ gefunden habe.

Dem Verlag attestiert das Gericht keine geschäftsbedingte Bereicherungsabsicht, aber doch „Fahrlässigkeit“. Da es ein kleiner Verlag sei, wurde das Schmerzensgeld auf 2.500 Mark festgesetzt - eine „fühlbare Summe“, die den Verlag auch bewegen soll, künftig das Urheberrecht höher zu achten als bisher. jk