Ausländer-Wahlrecht

■ Bremens Ausländer-Senatorin: Klare Regelung bei Europa-Wahl fehlt

Bremen (taz) – Rund 1,3 Millionen AusländerInnen haben am 12. Juni zum erstenmal Gelegenheit, ihre Stimme an einer deutschen Wahlurne abzugeben. Denn der Maastricht-Vertrag gibt allen EU- BürgerInnen das Recht, an der Europawahl entweder im Heimat- oder in dem Land teilzunehmen, in dem sie die letzten drei Monate gewohnt haben. Doch bis heute hat es die Bundesregierung nicht fertiggebracht, für eine klare Regelung der Einschreibung in die Wahllisten zu sorgen. Ihren Protest gegen diese „Verschleppung“ hat jetzt Bremens Senatorin für Ausländerintegration, Helga Trüpel (Bündnis 90/ Grüne), zu Protokoll gegeben. „Politisch wäre es fatal, wenn wegen der jetzt einsetzenden Eile nur ein kleiner Teil der in Deutschland lebenden EU-BürgerInnen vom Wahlrecht Gebrauch machen würde“, sagte Trüpel, „das wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die das Ausländer- Wahlrecht ohnehin ablehnen.“

Um zumindest in ihrem Bremer Zuständigkeitsbereich möglichst viele EU-BürgerInnen an die deutsche Urne zu locken, sollen sie alle im nächsten Monat einen persönlichen Brief des Wahlamtes mit einer Erläuterung in ihrer Muttersprache erhalten, wie sie sich in die Wahllisten eintragen lassen können. Zu dieser guten Absicht fehlt allerdings noch die Rechtsgrundlage. Bisher bekommen die Wahlämter nämlich nur die Einwohnermelde-Listen, aufgespalten nach „deutsch“ und „nichtdeutsch“; die Kategorie „EU-Bürger“ fehlt. Die fehlende Rechtsgrundlage, so hofft Bremens Wahlleiter, soll noch in diesem Monat geschaffen werden.

Für die Einschreibung in die deutschen Wahllisten hat die Bundesregierung die Zeit zwischen dem 5. April und dem 9. Mai festgelegt. EU-BürgerInnen, die in Deutschland wählen, dürfen dies nicht gleichzeitig auch noch in ihrem Herkunftsland tun, deshalb gibt es zwischen dem 5. April und dem Wahltermin einen EU-weiten Abgleich der Wahllisten.

Um das ebenfalls im Maastricht-Vertrag festgelegte Kommunalwahlrecht für EU-AusländerInnen rechtlich zu regeln, hat die Bundesrepublik noch bis zum 31. Dezember Zeit. Ein besonderes Problem stellen dabei die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen dar. Denn während zum Beispiel in München oder Frankfurt „Kommunalwahlrecht“ bedeutet, das Stadtparlament zu wählen, wäre dies in den Stadtstaaten gleichbedeutend mit dem Landtagswahlrecht. Und genau das will die CDU-FDP-Mehrheit im Bundestag auch EU-AusländerInnen nicht erlauben. Eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes ist deshalb auch im Verfassungsausschuß gescheitert. So wird den EU-AusländerInnen in den Stadtstaaten wahrscheinlich lediglich das Wahlrecht für die weit unbedeutenderen Stadtteilparlamente eingeräumt werden. Doch auch hier warten die betroffenen Länder noch auf die rechtlichen Vorgaben des Bundes. Dirk Asendorpf