Klapperklavier

Hamburg (dpa) – Klavier ist nicht gleich Klavier – diese Erfahrung mußte eine Frau aus Dortmund machen, die in einem Fachgeschäft ein Tasteninstrument für 2.950 Mark gekauft hatte. Nachdem ihr ein Gutachter bescheinigt hatte, daß das Klavier beim Spielen Schleifgeräusche macht und klappert, zog die Frau vor das Amtsgericht Dortmund, um den Kauf rückgängig zu machen. Das Gericht stellte jetzt in einem Urteil fest, daß man in einer Preisklasse von 2.950 Mark von einem Klavier nicht mehr erwarten könne. Klappern gehört eben zum Geschäft.