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Kein Schuldenberg bei Kammertochter bbi -betr.: "Tohuwabohu in der Kammer-Tochter bbi", taz vom 9.3.94 und "Kammer-Tochter außer Kontrolle", taz vom 11.3.94

Betr.: „Tohuwabohu in der Kammer-Tochter bbi“, taz vom 9.3. , und „Kammer-Tochter außer Kontrolle“, taz vom 11.3.1994

Sie behaupten in Ihrem Bericht, „als GmbH schiebt das bbi nämlich einen Schuldenberg von fünf Millionen Mark vor sich her.“ Das ist falsch. Richtig ist, daß in der von den Wirtschaftsprüfern für 1992 testierten Bilanz auf der Passivseite Verbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Millionen Mark ausgewiesen werden, die auf der Gegenseite voll durch Anlage- und Umlauf-Vermögen gedeckt sind.

Auch die Behauptung, „die aufgelaufenen bbi-Verluste in Höhe von über drei Millionen Mark könnten nämlich durch die Immobilien der WIAK gedeckt werden“ ist falsch. Richtig ist, daß ausweislich der bisher veröffentlichten Jahresabschlüsse lediglich für das Geschäftsjahr 1992 in der vom Wirtschaftsprüfer testierten Bilanz ein Verlust von 609.643,93 Mark ausgewiesen ist, dem ein Eigenkapital von 1,25 Millionen Mark gegenübersteht.

Sie behaupten schließlich, die Angestelltenkammer hafte für die Millionenverluste des bbi. Das ist falsch. Richtig ist, daß seit der Aufhebung des Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrages zwischen bbi und Angestelltenkammer per 1. Januar 1989 die Kammer für eventuell auftretende Verluste beim bbi nicht einzustehen braucht.

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