Flüchtlingsumverteilung

■ Abschiebung droht bei falschem Paß

Berlin (taz) – Bayern, Baden- Württemberg, Berlin und Hessen werden ab sofort keine Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina mehr aufnehmen. Alle Neuankommenden aus dieser Region werden künftig auf andere Bundesländer verteilt. Das haben die Innenminister der Länder am Dienstag beschlossen, um die vier Länder, in denen die meisten Kriegsflüchtlinge leben, zu entlasten. Anders als für Asylbewerber galt für Bürgerkriegsflüchtlinge bisher kein Verteilungsschlüssel. Die meisten Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien wählten deshalb die Bundesländer, in denen bereits Verwandte oder Freunde als Arbeitsemigranten lebten. Künftig wird Bayern alle Neuankömmlinge aus Bosnien- Herzegowina nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern weiterschicken, Berlin nach Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Baden-Württemberg nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein und Hessen nach Nordrhein- Westfalen. Die Vereinbarung soll so lange gelten, bis sich die Innenminister auf einen endgültigen Verteilungsmodus für Bürgerkriegsflüchtlinge geeinigt haben.

In ihrem Beschluß haben die Innenminister gleichzeitig festgelegt, wer als Kriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina gilt. Nach dieser Definition gehören bosnische Flüchtlinge mit einem nach dem 31.12.91 ausgestellten kroatischen, serbischen, mazedonischen und slowenischen Paß nicht dazu. Für sie gilt auch der jetzt bis Ende September verlängerte generelle Abschiebestopp nicht. Für viele bosnische Flüchtlinge könnte sich damit rächen, daß sie bei ihrer Flucht einer zweifelhaften Trennung nach Nationalitäten zugestimmt haben: weil sie als Bosnier ein Visum für die Einreise nach Deutschland gebraucht hätten, beantragten viele einen serbischen oder kroatischen Paß. Der allein berechtigte zur Einreise in die Bundesrepublik. Ve.