Nur Spielzeug? -betr.: "Krisenstimmung bei Krupp Atlas", taz vom 12.3.94

„Krisenstimmung bei Krupp Atlas“, taz vom 12. 3.

In den Verhandlungen um eine zukünftige Umorganisation der beiden Firmen Atlas und STN geht es vorrangig eben nicht um eine Fusion. Vielmehr sollen beide Firmen gemeinsam in vier Geschäftsbereiche aufgeteilt und diese dann rechtlich verselbständigt werden. Und genau diese rechliche Verselbständigung macht sowohl den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen wie auch den Beschäftigten Sorgen.

Nicht nur, daß bei solch einer Lösung die eine oder andere Firma bei nicht Erreichen des erwarteten Ergebnisses leichter verkauft werden kann, auch ein Kapazitäsausgleich zwischen den Firmen wird fast schier unmöglich. Ebenso werden die Mitbestimmungsrechte erheblich runtergefahren und erschwert, z.B. gibt es keine paritätisch besetzten Aufsichtsräte mehr. Das alles dient sicherlich nicht der Beschäftigungsssicherung.

Aus diesem Grund haben die ArbeitnehmerInnen-Vertretungen Garantien gefordert, von deren Erfüllung sie ihre Zustimmung zur rechtlichen Verselbständigung abhängig machen.

Die geforderten Garantien lauten

–Beschäftigungsgarantie bis 1997; keine betriebsbedingten Entlassungen – Standortgarantien – Festschreibung der Besitzstände – Voraussetzungen zur Gewährleistung der Mitbestimmung, paritätisch besetzter Aufsichtsrat Vulkan Elektronik (Zwischenholding); Bildung einer paritätischen Kommission um den Kapaziätsausgleich zwischen den zu gründenden GmbH–s zu steuern.

Und genau um diese Garantien wird seit einigen Wochen gerungen. Bis dato gibt es keine Zusagen seitens der Geschäftsführungen.

Auf der letzten Betriebsversammlung hat die Belegschaft den Betriebsrat in seiner Vorgehensweise unterstützt und nocheinmal deutlich gemacht, daß sie die rechtliche Verselbständigung der vier Geschäftsbereiche nicht will.

Sollten die Geschäftsführungen dennoch die rechtliche Verselbständigung umsetzen wollen, erwarten wir die 100%ige Erfüllung unserer geforderten Garantien – für unsere Zukunft.

In diesem Sinne kommt den Terminen 18. und 22. März 1994 eine große Bedeutung zu.

Denn gehen wir einmal davon aus, daß die ArbeitnehmerInnenvertretung im Aufsichtsrat den Willen der Belegschaft vertritt, stellt sich die Frage, ob die Arbeitgebervertretung dann gegen die Belegschaften die rechtliche Verselbständigung durchsetzen – ohne die Erfüllung der geforderten Garantien.

Dagmar Muth – IG-Metall-Betriebsrätin

Manfred Wagner – IG-Metall VK-Leiter