Frauen raus aus der Sprache!

„Öffentlichtskeitarbeit sollte mit dieser Thematik nicht forciert betrieben werden“, meint der Justizsenator etwas schüchtern zu seiner 13 Seiten dicken Senatsvorlage „116/94“. Es geht um die „Sprachliche Gestaltung von Gesetzen und Verordnungen“ unter dem Gesichtspunkt der „maskulinen und femininen Personenbezeichnungen in der Rechtssprache“. Auf deutsch: Soll es so bleiben, daß in der Sprache fast ausschließlich Männer vorkommen, wenn Frauen „mit“gemeint sind?

„Ministerpräsidentinnen“ gibt es so nicht im deutschen Recht,auch keine „Landeswahlleiterin“. In Bayern, so die Expertise des Justizsenators, sei man der Auffassung, „daß eine psychologisch wirksame Benachteiligung von Frauen durch Verwendung des generischen Maskulinums nicht ausgeschlossen werden könne“.Folgt Bremen da Bayern? Querstrichformulierungen und die Verwendung des großen Binnen-I kommen nicht mehr vor“, stellt der Justiz-Senator zufrieden fest. Wo Frauen noch vorkommen, das ist in „Paarformeln“, liebe Leserinnen und Leser. Dazu der Justizsenator: „Im Blick auf die Erfahrungen andrer Bundesländer bewahrheitet sich der Einwand, daß die Verwendung von Paarformeln Gesetzes- und Verordnungstexte verdickt und sie noch schwerer lesbar macht..“ Ein „hoher rechtsförmiger Aufwand“ sei zu betreiben, „um die grammatikalischen und sprachlogischen Folgerungen aus dieser Technik konsequent zu ziehen...“ Der Justizsenator verweist zudem auf den „erhöhten Aufwand bei der Rechtsförmigkeitsprüfung .... “ und verspricht 1996 einen neuen dicken Erfahrungsbericht.

Die Vorlage konnte im Senat nicht beschlossen werden, weil das Frauenressort auf „geschlechtsneutralen Formulierungen“ bestand und sich dem Argument der Verdickung schlankweg verweigerte. K.W.