Chemiefirmen vergiften mit Holzschutzmitteln

■ Bundesgesundheitsamt warnt: Nicht in Innenräumen einsetzen / Firma klagt

Berlin (dpa/taz) – Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin hat gestern erneut davor gewarnt, Holzschutzmittel in Innenräumen anzuwenden. „Wegen ihres gesundheitsschädlichen Potentials“ sollten diese Gifte nicht in Innenräumen angewandt werden. Anlaß der Warnung ist, daß immer noch zahlreiche Firmen, diese Gifte anbieten ohne hinreichend auf die Gesundheitsgefahren hinzuweisen. „Es wird sogar schon wieder damit geworben, daß man diese Gifte in Innenräumen anwenden kann“, so Klaus Jürgen Henning vom BGA. Im vergangenen Jahr war in Frankfurt ein großer Holzschutzmittelhersteller verurteilt worden, weil er Erkenntnisse über die Giftigkeit seiner Mittel den Kunden nicht mitgeteilt hatte.

Das BGA verlangt seit einigen Jahren von der Industrie, Warnhinweise für die Nutzung der Gifte im Außenbereich auf den Packungen anzubringen. Die Behörde hält Holzschutzmittel gegen Schädlings- und Pilzbefall in Innenräumen ohnehin für überflüssig.

Auf dem deutschen Markt befinden sich etwa 2.000 Holzschutzmittel. Das Amt rät, nur jene 300 Produkte mit einem RAL-Gütezeichen zu benutzen. An der Vergabe des Zeichens durch die RAL- Gütegemeinschaft beteiligt sich das BGA mit entsprechenden Prüfungen. „Auf dem Markt haben sich die geprüften Mittel aber noch nicht so durchgesetzt“, so Henning. Andere Eingreifmöglichkeiten als das Gütezeichen habe das BGA leider nicht. „Es gibt keine Zulassungsverfahren für diese Mittel.“

Das Amt hat in den vergangenen Wochen in Briefen direkt an Handel, Baumärkte und Handelsketten appelliert, bei der Auswahl des Sortiments die RAL-Produkte „besonders zu berücksichtigen“. Das BGA habe gegenüber der in der RAL-Gemeinschaft zusammengeschlossenen Industrie erwirkt, daß die Mittel mit dem Warnhinweis „Nur im Außenbereich anzuwenden“ versehen werden. Allerdings hätten sich nicht alle Hersteller von Holzschutzmitteln der RAL-Gütegemeinschaft angeschlossen. Insbesondere habe eine Firma auf Unterlassung geklagt, und verlangt, daß das Bundesgesundheitsamt keine weiteren Warnbriefe an den Handel schreiben soll. ten