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Rumänien: Im Geist des Diktators

■ Der Senat recycelt Gesetze aus der „Goldenen Epoche“

Bukarest (taz) – Die rumänischen Parlamentarier begingen den Geburtstag des Nicolae Ceaușescu auf gebührliche Weise. Am 26. Januar führte der Senat, das Oberhaus des Parlaments, mit einfacher Mehrheit einen Gesetzesartikel wieder ein, der zu den schlimmsten aus der Zeit des Diktators gezählt hatte. Rumänen ist er unter dem Stichwort „Kontakte zu Ausländern“ in Erinnerung.

Danach mußte man jeden ausländischen Gast im eigenen Hause der Polizei melden, andernfalls drohte eine Geldstrafe. Nach dem Sturz Ceaușescus wurde das Gesetz nicht etwa abgeschafft, sondern lediglich nicht mehr angewendet. Der Senat legte nun eine neue Version des Artikels vor, in der nur die Höhe der Geldstrafe geändert wurde. Die Abgeordnetenkammer hat den Artikel bislang nur deshalb nicht verabschiedet, weil heute eine Delegation des Europarates eintreffen soll. Ihren Prinzipien würde ein solches Gesetz widersprechen.

Rumänien wurde im Oktober 1993 lediglich mit neun „Zusatzanträgen“ in das europäische Gremium aufgenommen – Bedingungen, die Rumänien erfüllen muß, um „Demokratisierung und Einführung rechtsstaatlicher Institutionen irreversibel“ zu gestalten.

Ob das geschehen ist, soll die Delegation nun untersuchen. Die Bilanz sieht schlecht aus. Nach der Meinung von László Zsigmond, einem Abgeordneten des „Demokratischen Verbandes der Ungarn Rumäniens“ (RMDSZ) und Mitglied der parlamentarischen Menschenrechtskommission, wurde bisher lediglich eine Bedingung erfüllt, und auch die nur zu Hälfte: Nachdem die Regierung mehrfach im Parlament intervenieren mußte, schaffte dieses den allgemeinen Straftatbestand gegen Homosexualität ab. Strafbar bleibt sie aber weiterhin, wenn sie einen „öffentlichen Skandal provoziert“ – eine dehnbare Formulierung, gegen die ai bereits protestiert hat.

Mit einer, wie es in rumänischen Medien hieß, „typischen Bukarester Betrügerei“ operierte die Regierung bei der Demilitarisierung des Verteidigungs- und des Innenministeriums sowie seiner Polizei und Feuerwehreinheiten. Statt entsprechender Maßnahmen wurden bei der kürzlichen Regierungsumbildung lediglich zwei Zivilisten auf die entsprechenden Ministerposten gesetzt.

Auch ansonsten ist wenig geschehen: Das rumänische Parlament hat weder ein Minderheiten- noch ein Gesetz über Entschädigung bzw. Rückgabe einstmals nationalisierten Eigentums verabschiedet. Die Behörden sind auch nicht „gegen Rassismus, Antisemitismus und alle Formen nationalistischer und religiöser Diskriminierung“ vorgegangen, wie es der Europarat forderte. Polizeiliche und staatsanwaltliche Untersuchungen von Pogromen gegen Roma wurden verzögert oder sind im Sande verlaufen.

Doch die Behörden des Landes zeigen nicht nur wenig Interesse, den Demokratisierungsprozeß unumkehrbar zu machen. Statt die Unabhängigkeit der elektronischen Medien festzuschreiben, verabschiedete das Parlament Anfang Februar einen gegen Journalisten gerichteten Gesetzesartikel, der „Verleumdung des Landes“ oder „seiner historischen und zeitgenössischen Persönlichkeiten“ bestraft. Und erst vor wenigen Tagen stimmte das Parlament gegen die vom Europarat geforderte Abschaffung einer Verfügung, laut der das Justizministerium berechtigt ist, Richtern Weisungen zu erteilen. Die Schlußfolgerung von László Zsigmond: „Wenn der Europarat seine Prinzipien ernst nimmt, müßte er Rumänien wegen Nichterfüllung der Bedingungen auf irgendeine Art sanktionieren.“ Keno Verseck

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