Die schnelle Alternative zum B-Plan-Verfahren?

■ Neues Genehmigungsverfahren: weniger (mit)reden, zügiger planen und bauen

Bauen soll in Hamburg in Zukunft schneller gehen. Noch im April will die Stadtentwicklungsbehörde eine Verordnung vom Hamburger Senat absegnen lassen, nach der in Einzelfällen Bauprojekte nicht mehr ein zwei- bis dreijähriges Bebauungsplanverfahren durchlaufen sollen. Damit soll das von der Bundesregierung erst für die neuen Länder beschlossene, später auf die ganze Republik übertragene Wohnungsbau- und Investitionserleichterungsgesetz auch in Hamburg Anwendung finden.

Bebauungspläne können dann durch sogenannte „Vorhaben- und Erschließungspläne“ ersetzt werden, deren Erstellung rund ein halbes Jahr weniger Zeit in Anspruch nimmt. Vor allem Wohnungsbauvorhaben sollen so zügiger abgeschlossen werden, um den Wohnraumbedarf schneller zu decken. Voraussetzung für die Anwendung des neuen Planrechts ist dabei allerdings, daß es sich um Bauprojekte eines einzigen Investors handelt. Mit diesem soll dann ein konkreter Vertrag abgeschlossen werden, der anschließend von Senat und Bürgerschaft gebilligt wird.

Durch die direkten Schnell-Verträge hofft die Stadt ein Instrument in der Hand zu haben, um den Investoren Zugeständnisse abringen zu können, etwa was die Unterbringung von Wohnungen in vornehmlich gewerblich genutzten Neubaukomplexen und die finanzielle Beteiligung der Bauherren bei der Erschließung und Altlastensanierung eines Grundstückes betrifft. Denn läßt sich der Investor nicht auf die Vorgaben der Behörden ein, platzt der Vertrag und das zeitraubende Bebauungsplan-Verfahren tritt wieder an seine Stelle.

Doch das Ruck-Zuck-Verfahren hat seinen Preis. Zwar verlautet aus der Steb, die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planprozeß bliebe „weitgehend“ erhalten – doch eben nur weitgehend. Die öffentliche Auslegung fertig gezimmerter Bebauungspläne fiele weg, nur eine teilöffentliche Anhörung in der ersten Planphase bliebe erhalten. Denn statt einer für alle Interessierten offenen Plandiskussion soll es in Zukunft nur eine eng begrenzte „Betroffenenbeteiligung“ geben, zu der die unmittelbaren Nachbarn und die Träger öffentlicher Einrichtungen geladen werden.

Kritik an dem Schnellverfahren gibt es auch aus den Bezirken. Sie befürchten, durch die neuen Investoren-Verträge in ihren Beteiligungs- und Planungsrechten beschnitten zu werden.

Marco Carini