Wasserschäden leichtgemacht

■ Wer schläft, sündigt nicht / Waschmaschinen und Heimwerker sind am gefährlichsten / Mehr Diebstähle als Wasserschäden / Renovierung erst nach drei Monaten

Man nehme: eine Waschmaschine mit defektem Relais oder selbstmontiertem Wasseranschluß, eine Wohnung im vierten Stock und ein Haus mit Dielenböden. Innerhalb kürzester Zeit lernt man so seine Nachbarn kennen und braucht sich garantiert nicht mehr zu fragen, wohin mit dem Geld.

„Vom Mieter selbstverschuldete Wasserschäden, sind für diesen oftmals unbezahlbar“, weiß Edith Hille aus ihrer beruflichen Erfahrung zu sagen. Für die Hauptvertreterin der Deutschen Versicherungs AG Allianz gehören Wasserschäden fast schon zum täglichen Geschäft: „Nach Diebstählen gehören solche Geschichten zu den häufigsten Fällen, mit denen ich zu tun habe. Etwa einmal in der Woche kommt ein besorgter Kunde zu mir in die Filiale, der entweder einen Wasserschaden verursacht hat oder ihm zum Opfer fiel.“

Doch Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden: Wenn zum Beispiel Wasser durch die Decke tropft, weil das Hausdach defekt ist, oder wenn Regen durch einen kaputten Fensterrahmen ins Zimmer eindringt, ist in erster Linie der Vermieter gefragt. Der Hausbesitzer ist für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich und muß deshalb auch für eventuelle Schäden, die dem Mieter aufgrund solcher Defekte entstanden sind, aufkommen.

„Wenn wir überhaupt mal etwas mit Wasserschäden zu tun bekommen, dann sind es solche Instandhaltungsklagen“, berichtet Frank Bertermann, Mitarbeiter bei der Berliner Mietergemeinschaft. Doch auch solche Fälle, bei denen Hausbesitzer sich um ihre Pflicht drücken wollen, seien nicht allzu häufig. Da vom Mieter selbstverschuldete Wasserschäden in der Regel unter Nachbarn geklärt werden, ist die Berliner Mietergemeinschaft in solchen Fällen nicht gefragt. Trotzdem: Bertermann weiß, wie häufig solche kleinen Katastrophen eintreten, und rät deshalb jedem, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Doch damit allein ist es noch nicht getan. Die Hausratversicherung deckt nämlich nur die Schäden ab, die in der eigenen Wohnung entstanden sind. „Das nützt allerdings auch in dem Fall etwas, wenn zum Beispiel der Mieter über ihnen einen Wasserschaden verursacht hat, jedoch nicht versichert ist“, erklärt Edith Hille.

„Das Opfer hat zwar die Möglichkeit, ein Zivilrechtsverfahren einzuleiten, doch dadurch kommt das Geld auch nicht automatisch angerollt.“ Verdient der Verursacher nur wenig oder gar nichts, gibt es auch keinen Schadenersatz, weiß die Vertreterin, die mit solchen Fällen in ihrer Filiale in Friedrichshain schon häufiger konfrontiert worden ist.

Verursacher von Wasserschäden sind in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung am besten bedient. Die deckt zwar wiederum die Schäden in der eigenen Wohnung nicht, aber normalerweise sind die ja auch eher geringfügig. Dafür deckt die Haftpflichtversicherung auch Wasserschäden, die der Versicherte in fremden Wohnungen verursacht. Wer zum Beispiel die Waschmaschine eines Freundes benutzt und anschließend vergißt, den Hahn wieder abzudrehen, kann im Falle des Wasser-GAUs seine Haftpflichtversicherung bemühen.

„Hausrat- und Haftpflichtversicherung gibt es aber auch im Paket.“ Hille rät zur Rundumabsicherung: „Für eine Zweizimmerwohnung, sagen wir mit einer Versicherungssumme von 40.000 Mark, zahlen sie bei uns inclusive Haftpflichtversicherung gut 150 Mark im Jahr.“ Wer sich hingegen bei der Colonia Versicherung AG gegen feuchte Eventualitäten absichert, zahlt für so ein Paket schon rund 300 Mark.

Wie günstig noch beide Varianten im Vergleich zum möglichen Schaden sind, verdeutlicht die Allianz-Hauptvertreterin, indem sie von einem der teuersten Fälle in ihrer Laufbahn erzählt: „Ein defektes Rohr hat sechs Stockwerke unter Wasser gesetzt. Der Schaden wurde erst nach mehreren Stunden bemerkt, weil alle Mieter bei der Arbeit waren. Dadurch, daß der Schaden erst so spät bemerkt wurde, waren die Renovierungsarbeiten äußerst umfangreich.“

Zu so einer Haussanierung zählt in Altbauten meistens auch die Restaurierung naßgewordener Holzböden. Selbst wenn die Dielen nicht so ruiniert sind, daß der gesamte Boden herausgerissen werden muß, kann das ins Geld gehen. Wenn Fachbetriebe den Boden abschleifen und neu versiegeln, kann das alleine schon rund 40 Mark pro Quadratmeter kosten.

Solche Arbeiten sind bei Feuchtigkeitsbefall noch das Mindeste. Ist der Holzboden durch und durch naß geworden, kommt man oftmals um eine völlige Erneuerung nicht herum. In Altbauten besteht die Deckenkonstruktion aus mehreren Schichten: „Zwischen der Holzverschalung und den Strohmatten ist häufig noch Bauschutt“, erklärt Malermeister Edward Palm. „Es kann bis zu drei Monate dauern, bis das alles wieder ausgetrocknet ist.“ Es empfiehlt sich deshalb, mit den Renovierungsarbeiten lange genug zu warten. Denn andernfalls, so Palm, könne es zu Schimmelbefall kommen. Im schlimmsten Fall kann dies bis zur Einsturzgefahr der Deckenkonstruktion führen. Neben diesen Kosten müssen oftmals auch Wohnungseinrichtungen ersetzt werden. Die Restaurationskosten für Untermieters antiken Schrank können dabei kräftig zu Buche schlagen. Selbst die durchnäßte Zeitschriften-Sammlung, die auf dem Einlegeboden verstaut war, muß ersetzt werden.

Doch auch wer versichert ist, muß noch auf der Hut sein. Fahrlässigkeit kann nämlich durchaus ein Grund für Versicherungen sein, für einen Schaden nicht aufzukommen. Wer also die Waschmaschine laufen läßt und dann einkaufen geht, tut das dann wahrscheinlich ohne Versicherungsschutz. Argument: Zu Hause geblieben, hätte der Defekt sofort bemerkt, behoben und somit größerer Schaden verhindert werden können. Wer hingegen schläft, sündigt nicht. Selbst wenn das Wasser stundenlang durch Nachbars Decke tropft.

Auch Heimwerker seien gewarnt: Wer sich Wasseranschlüsse selber installiert, anstatt den Fachmann dranzulassen, spart vielleicht nur kurzfristig Geld. Bei eventuell auftretenden Schäden könnte die Versicherung ebenfalls auf Fahrlässigkeit plädieren. „Neben defekten Waschmaschinen sind es vor allem unsachgemäß installierte Wasseranschlüsse, die Schäden verursachen“, so Hiller. Deshalb Finger weg vom Werkzeugkasten und lieber mal ein Stündchen schlafen, anstatt einkaufen zu gehen, wenn die Waschmaschine läuft. Lars Klaaßen

Hausratversicherungen wurden erst im letzten Jahr von der Stiftung Warentest beurteilt. Das Sonderheft „Versicherungen“ kann aber nur noch bei dem Verein selbst bestellt werden: Stiftung Warentest, Postfach 30 41 41, 10724 Berlin, Telefon 2631-1