Vom roten Regen in die grüneTraufe

■ Betriebsrat verlor Prozeß gegen Öko-Leitung der Recyclinghöfe

Mit Betrieben, die gespalten werden, verhält es sich wie mit Regenwürmern: alle wichtigen Organe bleiben erhalten – oder werden regeneriert. Das könnte auch für den Betriebsrat des früheren Bremer Recyclinghofes gelten. Auf die allgemeine Rechtsprechung berief sich der Betriebsrat der Ausbildungswerkstatt Bremen GmbH (AWB) gestern, als er gegen den Geschäftsführer der Bremer Reycling GmbH (BIR) vorm Bremer Arbeitsgericht stand.

Was für die Teilung von Betrieben durch die Treuhand recht sein soll und für die Privatisierung von ehemals staatlichen oder kommunalen Unternehmen billig ist, wollte der Vorsitzende des Betriebsrates der AWB folglich für sich geltend machen: Während einer dreimonatigen Übergangsfrist wollte er gewerkschaftliche Ableger im Spaltprodukt „Bremer Recycling GmbH“ ziehen – und vor allem die Interessen der ArbeitnehmerInnen im neuen Betrieb wahren. Das aber sei unmöglich gewesen, so führte Wolfgang Büchler, der Betriebsratsvorsitzende, vor Gericht aus. Er habe erst im März erfahren, daß die BIR GmbH wirklich gegründet wurde. „Man hat mir sogar verboten, die Büroräume der BIR zu betreten“, beschwerte er sich. Ob Leute umgesetzt werden oder ob man ihnen womöglich weniger bezahle, entziehe sich seiner Kenntnis, in der BIR herrsche ein quasi „betriebsratsloser Raum“. Aber genau das dürfe es mit der Privatisierung der ehemals staatlichen Unternehmen nicht geben, vertrat Büchler.

Diese Übergangskompetenz für den Betriebsrat wurde aber vom Gericht abgelehnt. Der Grund: Die ersten drei Monate nach der Gründung der BIR sind bereits vorüber.

Begonnen hatte die Geschichte vor einem knappen Jahr, als die Recyclinghöfe und die mit ihr verwobenen Betriebe ein neues Outfit bekamen. Während einerseits die BIR als streng gewerblicher Zweig unter der komissarischen Geschäftsführung von Ekkehard Gerard gegründet wurde, überstand andererseits die AWB die Umstrukturierung als Beschäftigungsbetrieb für ABM und BSHG-Angestellte. In der BIR aber hatte der Betriebsrat praktisch keine Rechte mehr. Die eidesstattliche Erklärung des BIR-Geschäftsführers Gerard nahm ihm am Ende aber den Wind aus den Segeln: Der beschwor, daß die Gesellschaft schon seit Anfgang Januar arbeite und die drei Monate vorbei seien. Damit sei der Vertretungsanspruch des Betriebsrates verloren, befand auch das Gericht am Ende des kurzen Prozesses.

Für den Anwalt Maly gleicht das alles einer Köpenickiade: „Wenn Büchler von allem informiert worden wäre, hätte er die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten können.“ So aber liege die Beweislast beim Betriebsrat. Ein besonderes Ärgernis: Es handelt sich um einen städtischen Betrieb. Maly: „Diese Dinge hätten politisch geklärt werden können. Ich sage nur: „Vom roten Regen in die grüne Traufe“. ede