Weitere Ausweisungen

■ Bayern weist fünf KurdInnen aus / Abgeschoben wird aber noch nicht

München (dpa/taz) – Die Münchner Ausländerbehörde hat am gestrigen Donnerstag gegen fünf weitere Kurden Ausweisungsbescheide erlassen. Die Bescheide wurden drei Asylbewerbern und zwei Asylberechtigten zugestellt, die wegen der Autobahnblockade bei Augsburg in München in Untersuchungshaft sitzen. Dies bestätigte der Leiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats, Hans- Peter Uhl, der Nachrichtenagentur dpa auf Nachfrage. Damit hat sich die Zahl der bereits aus Bayern ausgewiesenen Kurden auf insgesamt acht erhöht.

Bereits an den Ostertagen hatte die Ausländerbehörde in Augsburg drei Ausweisungsbescheide ausgestellt, gegen die die Betreffenden innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Gegenüber der taz beharrte das Verwaltungsgericht Augsburg trotz anderslautender Meldungen darauf, daß erst einer der davon betroffenen Kurden, und zwar ein 32jähriger Familienvater, einen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges der Ausweisung gestellt habe.

Den Betreffenden will die Staatsanwaltschaft aber sowieso nicht abschieben, sondern erst einmal anklagen, weil man bei ihm angeblich Molotowcocktails gefunden habe. Der zweite, mehrfach erwähnte Aussetzungsantrag stammt von einer Frau, die nicht in Augsburg, sondern im Landkreis Aichach-Friedberg in Untersuchungshaft sitzt. Die Münchner Behörde rechnet ebenfalls damit, daß die von Ausweisung betroffenen Kurden Widerspruch einlegen werden. Eine Entscheidung müsse dann das Münchner Verwaltungsgericht fällen.

Der Kreisverwaltungsreferent Uhl betonte, die Münchner Behörde erfülle nur die Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU). Danach seien alle ausländischen Gewalttäter aus der Bundesrepublik auszuweisen, und zwar unabhängig von ihrem „individuellen Tatbeitrag“. klw